AGB's


Allgemeine Geschäftsbedingungen Red Circle Productions GmbH, Gerhart-Hauptmann-Str. 15, 03044 Cottbus (nachfolgend: “RCP”) gegenüber Unternehmern


§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von RCP erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die RCP mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die RCP ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn RCP auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.


§ 2 Leistungen von RCP / Mitwirkung des Kunden
(1) RCP erbringt für Unternehmen, insbesondere für Handwerks- und Bauunternehmen, individuelle und onlinebasierte Beratungs- und Agenturdienstleistungen mit dem Schwerpunkt der Generierung von Kundenanfragen oder Bewerbern (sog. „Leads“). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet RCP nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Werden an gewissen Stellen im Aufbauprozess keine Informationen oder Zugänge vom Kunden bereitgestellt, wird der betreffende Bereich nach den Erfahrungen von RCP aufgebaut, die in der Vergangenheit erfolgreich waren. Sobald die Informationen vorliegen, kann RCP die Daten gemäß den Änderungswünschen des Kunden anpassen.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch RCP, bleibt der Vergütungsanspruch von RCP unberührt.

(4) RCP steht in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5) RCP ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.

(6) Dem Kunden ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu sperren / zu löschen. RCP ist für ein solches Vorgehen der Anbieter nicht verantwortlich.

(7) Der Kunde stellt das für Werbekampagnen erforderliche Werbebudget aus eigenen Mitteln zur Verfügung. Dieses ist nicht in den Pauschalen von RCP inkludiert.


§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen RCP und dem Kunden kann fernmündlich oder schriftlich erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von RCP eine Auftragsbestätigung, die jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.


§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von RCP unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte (Teil-)Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig (z.B. Erstellung einer Landingpage) ist, gelten die nachstehenden Absätze 2-10 nur in Bezug auf diese Leistungen.

(2) RCP kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung eine Abnahme verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Abnahme ist unverzüglich zu erklären, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen. RCP kann den Kunden mit Fristsetzung zur Abnahme auffordern, und die Leistung gilt nach Ablauf der Frist als abgenommen, sofern der Kunde keine Mängel schriftlich angibt.

(4) Festgestellte Mängel werden von RCP beseitigt, wobei dieser Aufwand nach Zeitaufwand zu vergüten ist. Das gilt auch für Mängel, die nach der Abnahme festgestellt werden.

(5) Bei Vorliegen eines erheblichen Mangels ist RCP berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist separat zu vergüten.

(6) Ein erheblicher Mangel wird vor einem Rechtsstreit durch einen von der Industrie- und Handelskammer bestellten Sachverständigen begutachtet. Die Kosten trägt der Kunde vorleistungsverpflichtet.

(7) Weitere Ansprüche des Kunden, wie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, bestehen nicht.


§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von RCP angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Diese verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung ist grundsätzlich bei Vertragsschluss fällig, sofern nicht anders vereinbart. Eine RCP erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde RCP ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

(4) Für Rückbuchungen trägt der Kunde die Kosten und verpflichtet sich, den geschuldeten Betrag innerhalb von drei Werktagen zu überweisen.


§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die individuell vereinbarte Mindestlaufzeit.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum Laufzeitende, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(5) Nach Beendigung der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tage zum Monatsende gekündigt werden.


§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung beginnen erst, wenn der Rechnungsbetrag eingegangen ist und die notwendigen Daten vollständig vorliegen.

(2) Bei Zahlungsverzug kann RCP die Leistungserbringung einstellen.

(3) Bei Ratenzahlung und Verzug von mindestens zwei Raten ist RCP berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die gesamte Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin als Schadensersatz geltend zu machen.


§ 8 Erfüllung
RCP erbringt die vereinbarten Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und kann sich der Hilfe Dritter bedienen. Wenn die Dienstleistungserbringung durch den Kunden behindert wird, bleibt der Vergütungsanspruch von RCP unberührt.


§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
RCP behält sich vor, bei rechtswidrigen oder unsachgemäßen Äußerungen über das Unternehmen und seine Dienstleistungen zivil- und strafrechtlich vorzugehen.


§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass überlassene Arbeitsmaterialien frei von Rechten Dritter sind, und stellt RCP von Ansprüchen Dritter frei.


§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den von RCP erstellten Arbeitsergebnissen, das erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung übergeht.
(2) Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.


§ 12 Haftung
RCP haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RCP nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.


§ 13 Datenschutz und Datensicherheit
Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an RCP die Vorschriften der DSGVO und des BDSG einzuhalten. Gegebenenfalls wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffen.


§ 14 Schlussbestimmungen
Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von RCP (derzeit: Cottbus).