Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Red Circle Productions GmbH für Angebote, Leistungen, Produkte, Recruvoo, Online-Shop, Checkout, Plattformbuchungen und Kundenprojekte.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen, Produkte, Buchungen und Leistungen der Red Circle Productions GmbH, Parzellenstraße 28, 03050 Cottbus, nachfolgend „Red Circle“, „RCP“, „wir“ oder „uns“ genannt.
(2) Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen und Produkte, die über individuelle Angebote, E-Mail, Telefon, Videocall, Anfrageformular, OrgaMAX, Sharehub, Close.io bzw. Close CRM, den Online-Shop, Checkout, Warenkorb, Zahlungslink, Fiverr, Marktplätze, Drittplattformen, Recruvoo oder sonstige Vertriebswege angeboten, gebucht, gekauft oder beauftragt werden.
(3) Diese AGB gelten ausdrücklich auch, wenn Red Circle über den eigenen Online-Shop, Checkout, Warenkorb oder Zahlungslink nicht nur Produkte, sondern auch Dienstleistungen, Agenturleistungen, Retainer, Abonnements, Setup-Leistungen, Beratungen, Consulting-Leistungen, Schulungen, Workshops, Coaching-Formate, Foto-/Video-Leistungen, Social-Media-Leistungen, Marketing-Leistungen, Recruiting-Leistungen, Leadgenerierungsleistungen, Website-/Funnel-Leistungen, CRM-/Automationsleistungen, Werbetechnik-Leistungen, Influencer-Leistungen, Creator-Leistungen oder sonstige Leistungen verkauft oder buchbar macht.
(4) Diese AGB gelten außerdem für Leistungen und Produkte, die über Fiverr oder vergleichbare Drittplattformen angeboten, gebucht, gekauft oder beauftragt werden, soweit zwingende Plattformregelungen nicht entgegenstehen.
(5) Diese AGB gelten auch für alle Verträge, Angebote, Leistungen, Buchungen, Produkte und sonstigen Vereinbarungen, die unter der Marke, Sub-Brand oder geschäftlichen Bezeichnung „Recruvoo“ oder über die Website https://www.recruvoo.de angeboten, angebahnt, gebucht, gekauft, abgeschlossen oder erbracht werden. Recruvoo ist eine Marke, Sub-Brand bzw. geschäftliche Bezeichnung der Red Circle Productions GmbH. Vertragspartner bleibt in allen Fällen die Red Circle Productions GmbH, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Vertragspartner genannt wird.
(6) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterschieden wird.
(7) Für Unternehmer gelten zusätzlich die Sonderregelungen in Teil B. Für Verbraucher gelten zusätzlich die Sonderregelungen in Teil C.
(8) Soweit Red Circle Leistungen oder Produkte gegenüber Verbrauchern anbietet, gelten die Verbraucherregelungen in Teil C nur für solche Leistungen, Produkte, digitalen Inhalte, Kurse, Downloads, Foto-/Video-Leistungen, Shop-Produkte oder sonstigen Angebote, die ausdrücklich gegenüber Verbrauchern angeboten oder im jeweiligen Shop-, Checkout-, Zahlungslink-, Plattform- oder Leistungsangebot für Verbraucher freigegeben sind.
(9) B2B-Hauptleistungen von Red Circle, insbesondere Social Recruiting, Mitarbeitergewinnung, Leadgenerierung, Auftragsgewinnung, laufende Performance-Marketing-Betreuung, Recruvoo-Leistungen, CRM-/Funnel-Systeme, langfristige Agenturverträge und Retainer-Leistungen, richten sich grundsätzlich an Unternehmer, sofern sie nicht ausdrücklich auch Verbrauchern angeboten werden.
(10) Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Auftragsbestätigungen, Projektverträge, Garantievereinbarungen, Lizenzvereinbarungen, AV-Verträge, Einwilligungen oder sonstige Anlagen gehen diesen AGB vor, soweit sie von diesen AGB abweichen.
(11) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Red Circle stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Begriffe
(1) Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die mit Red Circle einen Vertrag schließt oder Leistungen oder Produkte von Red Circle in Anspruch nimmt.
(2) Unternehmer / B2B-Kunde ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen, selbständigen oder beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Verbraucher / B2C-Kunde ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(4) Recruvoo ist eine Marke, Sub-Brand bzw. geschäftliche Bezeichnung der Red Circle Productions GmbH und dient insbesondere der Vermarktung, Anbahnung und Erbringung von Leistungen im Bereich Mitarbeitergewinnung, Social Recruiting, Recruiting-Marketing, Personalmarketing, Bewerbergewinnung, Arbeitgebermarketing, Recruiting-Kampagnen, Bewerber-Funnels und damit zusammenhängenden Beratungs-, Consulting-, Marketing-, Anzeigen-, Content-, Website-, Funnel-, CRM- und Automationsleistungen.
(5) Leistungen sind alle von Red Circle angebotenen oder erbrachten Leistungen, insbesondere Agenturleistungen, Beratungsleistungen, Consulting-Leistungen, Schulungen, Workshops, Marketingdienstleistungen, Social-Recruiting-Leistungen, Leadgenerierungsleistungen, Social-Media-Leistungen, Influencer-Marketing-Leistungen, Creator-Leistungen, UGC-Leistungen, Foto-, Video-, Studio- und Eventproduktionen, Webdesign, Webentwicklung, Funnels, Landingpages, CRM-/Tracking-Setups, Close.io-/Close-CRM-Setups, OrgaMAX-Prozesse, Automationen, Werbetechnik, Druck- und Produktionsleistungen, digitale Produkte, Online-Kurse, Freebies, Vorlagen, Downloads, Shop-Produkte sowie sonstige vereinbarte Leistungen.
(6) Produkte sind physische, digitale, personalisierte oder sonstige Produkte, insbesondere Druckprodukte, Werbemittel, Werbetechnikprodukte, digitale Vorlagen, Reports, Kurse, Downloads, Schulungsunterlagen, Shop-Produkte, Textilien, Folien, Banner, Schilder, Aufkleber und sonstige Waren oder digitale Inhalte.
(7) Arbeitsergebnisse sind alle durch Red Circle im Rahmen eines Projekts erstellten oder bearbeiteten Inhalte, insbesondere Konzepte, Strategien, Beratungsunterlagen, Consulting-Ergebnisse, Texte, Grafiken, Designs, Fotos, Videos, Audios, Kampagnen, Anzeigen, Creatives, Landingpages, Websites, Funnels, CRM-Prozesse, Automationen, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Vorlagen, Templates, Rohentwürfe, Schnittfassungen, Druckdaten und sonstige Projektergebnisse.
(8) Rohdaten / offene Dateien / Projektdateien sind insbesondere bearbeitbare Ursprungsdateien, Schnittdateien, Layoutdateien, offene Grafikdateien, Quellmaterial, Kamera-Rohmaterial, Projektordner, Audiospuren, Presets, Skripte, Automationen, CRM-Strukturen, Kampagnenstrukturen, Templates, Quellcodes, Trackingstrukturen, interne Notizen, Konzepte und sonstige interne Arbeitsdateien.
(9) CRM-Systeme im Sinne dieser AGB sind insbesondere Close.io bzw. Close CRM, OrgaMAX, Sharehub, eigene oder Drittanbieter-Dashboards, Bewerbermanagementsysteme, Leadmanagementsysteme, Marketing-Automation-Systeme sowie vergleichbare Systeme, die zur Kunden-, Bewerber-, Lead-, Projekt-, Angebots-, Rechnungs-, Kommunikations- oder Kampagnenverwaltung eingesetzt werden.
(10) Textform bedeutet insbesondere E-Mail, digitales Angebot, unterschriebenes PDF, Nachricht über ein Projekttool, schriftliche Bestätigung, OrgaMAX-/Sharehub-Bestätigung, Close.io-/Close-CRM-Nachricht, Plattformnachricht oder eine vergleichbare dokumentierbare Erklärung.
§ 3 Vertragsschluss über Angebot, Shop, Checkout, Recruvoo, Fiverr und Plattformen
(1) Die Präsentation von Leistungen, Produkten, Preisen, Paketen, Abonnements, Retainern, Kursen, Downloads oder sonstigen Angeboten auf Websites, Recruvoo, in sozialen Netzwerken, Werbeanzeigen, Präsentationen, Angeboten, Onlineshops, Fiverr, Marktplätzen, Plattformen oder sonstigen Medien stellt, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Ein Vertrag kann insbesondere zustande kommen durch:
- unterschriebenes Angebot,
- Angebotsannahme per E-Mail,
- Annahme per Textform,
- telefonische oder mündliche Zusage,
- Videocall oder Online-Meeting,
- Anfrageformular und anschließende Annahme durch Red Circle,
- Buchung oder Kauf über den Online-Shop,
- Buchung oder Kauf über Checkout, Warenkorb, Zahlungslink oder sonstige digitale Bestellstrecke,
- Bestätigung über OrgaMAX, Sharehub, Close.io bzw. Close CRM oder vergleichbare Systeme,
- Buchung, Kauf oder Auftragserteilung über Recruvoo oder https://www.recruvoo.de,
- Buchung, Kauf oder Auftragserteilung über Drittplattformen, insbesondere Fiverr oder vergleichbare Marktplätze,
- Zahlung durch den Kunden,
- Beginn der Leistungserbringung durch Red Circle mit Zustimmung des Kunden.
(3) Über den Online-Shop, Checkout, Warenkorb, Zahlungslink oder vergleichbare digitale Bestellwege können nicht nur physische Produkte oder digitale Produkte, sondern auch Dienstleistungen, Agenturleistungen, Setup-Leistungen, Retainer, Abonnements, Beratungen, Consulting-Leistungen, Schulungen, Workshops, Foto-/Video-Leistungen, Social-Media-Leistungen, Marketing-Leistungen, Recruiting-Leistungen, Leadgenerierungsleistungen, Website-/Funnel-Leistungen, CRM-/Automationsleistungen, Werbetechnik-Leistungen, Influencer-Leistungen, Creator-Leistungen und sonstige Leistungen von Red Circle unmittelbar gebucht oder gekauft werden, soweit diese dort angeboten werden.
(4) Verträge können auch über die Website https://www.recruvoo.de, über Recruvoo-Formulare, Recruvoo-Landingpages, Recruvoo-Angebote, Recruvoo-Checkouts, Recruvoo-Zahlungslinks, Recruvoo-Kampagnen oder sonstige unter der Marke Recruvoo betriebene Vertriebs- und Kommunikationswege angebahnt, gebucht oder abgeschlossen werden. Auch in diesen Fällen wird der Vertrag mit der Red Circle Productions GmbH geschlossen, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Vertragspartner genannt wird.
(5) Über Fiverr oder vergleichbare Drittplattformen können ebenfalls Dienstleistungen, digitale Leistungen, kreative Leistungen, Marketing-Leistungen, Foto-/Video-Leistungen, Designleistungen, Social-Media-Leistungen, Influencer-Leistungen, Creator-Leistungen, Beratungen, Consulting-Leistungen, Produkte oder sonstige Leistungen von Red Circle gebucht, gekauft oder beauftragt werden, soweit Red Circle diese dort anbietet.
(6) Bei Buchungen über Fiverr oder andere Drittplattformen gelten ergänzend die jeweiligen Plattform-AGB, Plattformbedingungen, Zahlungsbedingungen, Kommunikationsregeln, Storno- und Streitbeilegungsprozesse. Im Falle von Widersprüchen haben die Plattformregeln im Verhältnis zur Plattform Vorrang.
(7) Der Vertragsschluss über Online-Shop, Checkout, Warenkorb, Zahlungslink, Recruvoo, Fiverr oder sonstige Drittplattformen ändert nichts an der rechtlichen Einordnung der jeweiligen Leistung. Es gelten je nach Kunde, Plattform und Leistung die allgemeinen Regelungen, die B2B-Sonderregelungen, die B2C-Sonderregelungen, die Widerrufsregelungen, die Datenschutzregelungen, ein erforderlicher AVV, die jeweilige Leistungsbeschreibung sowie ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Plattform.
(8) Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und zwingenden Plattformregeln der jeweiligen Drittplattform gelten im Verhältnis zur Plattform die Plattformregeln vorrangig. Im Verhältnis zwischen Red Circle und dem Kunden gelten diese AGB ergänzend, soweit die Plattformregeln nicht zwingend entgegenstehen.
(9) Red Circle ist berechtigt, Anfragen, Buchungen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, soweit nicht bereits ein verbindlicher Vertrag zustande gekommen ist oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
(10) Telefonate, Video-Calls oder Online-Meetings werden nur aufgezeichnet, wenn alle betroffenen Teilnehmer zuvor eingewilligt haben. Eine Aufzeichnung kann zu Dokumentations-, Nachweis-, Qualitäts- oder Projektzwecken erfolgen.
(11) Nebenabreden, Änderungen, Erweiterungen oder Sonderzusagen bedürfen mindestens der Textform, soweit sie von diesen AGB oder dem Angebot abweichen.
§ 4 Leistungsumfang, Produkte, Leistungsänderungen und keine Erfolgsgarantie
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Projektvertrag, der Leistungsbeschreibung, dem Shop-Angebot, der Produktbeschreibung, der Checkout-Beschreibung, der Recruvoo-Beschreibung, der Fiverr-/Plattformbeschreibung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
(2) Red Circle erbringt und verkauft Leistungen und Produkte insbesondere in folgenden Bereichen.
A. Marketing, Recruiting, Recruvoo und Leadgenerierung
- Social Recruiting und Mitarbeitergewinnung,
- Leadgenerierung und Auftragsgewinnung,
- Performance Marketing, Online-Marketing und Werbeanzeigen,
- Marketingstrategie, Markenstrategie, Positionierung, Markenaufbau, Content-Strategie, Kampagnenstrategie und Prozessentwicklung,
- Beratung, Consulting, Strategieentwicklung, Prozessberatung und Schulungen in den Bereichen Marketing, Recruiting, Social Media, Vertrieb, Leadgenerierung, Mitarbeitergewinnung, Content, Website, Funnel, CRM, Automationen und Digitalisierung,
- Leistungen unter der Marke Recruvoo, insbesondere Mitarbeitergewinnung, Social Recruiting, Recruiting-Marketing, Personalmarketing, Bewerbergewinnung, Arbeitgebermarketing, Recruiting-Kampagnen, Bewerber-Funnels, Stellenanzeigen-Kampagnen, Bewerbermanagement-Prozesse und damit zusammenhängende Beratungs-, Consulting-, Marketing-, Anzeigen-, Content-, Website-, Funnel-, CRM- und Automationsleistungen,
- langfristige Abonnements, Retainer, laufende Agenturbetreuung, Marketingbetreuung, Recruitingbetreuung, Beratungsbetreuung und wiederkehrende Dienstleistungen mit idividuellen Laufzeiten und Laufzeiten insbesondere von 3, 6, 9, 12, 18, 24, 30 oder 36 Monaten.
Leistungen unter der Marke Recruvoo beziehen sich insbesondere auf Mitarbeitergewinnung, Social Recruiting, Personalmarketing, Recruiting-Marketing und damit verbundene digitale Marketing-, Kampagnen-, Anzeigen-, Funnel-, CRM-, Content-, Automations- und Beratungsleistungen. Soweit über Recruvoo Leistungen angeboten oder erbracht werden, gelten diese AGB sowie die jeweils vereinbarte Leistungsbeschreibung.
B. Social Media, Content und Medienproduktion
- Social Media Management und Social Media Marketing,
- Content-Produktion, Grafikdesign, Text, Foto, Video, Audio, Animation, Design und Werbemittelgestaltung,
- Studiofotos, Businessfotos, Produktfotos, Recruitingfotos, Portraits, Eventfotografie und sonstige Fotoproduktionen,
- Videoproduktion, Recruitingvideos, Imagefilme, Werbevideos, Eventfilming, Social-Media-Videos, Reels, Shorts, TikToks, YouTube-Content und sonstige Bewegtbildformate,
- Schnitt, Postproduktion, Color Grading, Tonbearbeitung, Untertitel, Motion Design und Formatadaptionen.
C. Influencer Marketing, Creator Marketing und User Generated Content
- strategische Influencer- und Creator-Recherche, Zielgruppenanalyse, Performance-Ranking und Auswahl geeigneter Kooperationspartner,
- Akquise, Verhandlung und Anbahnung von Kooperationen mit Influencern, Creatorn, Micro-Influencern, Macro-Influencern, Brand Ambassadors und UGC-Creatorn,
- Erstellung, Prüfung, Abstimmung und Verhandlung von Influencer-Verträgen, Briefings, Kampagnenvereinbarungen, Kooperationsbedingungen und Leistungsbeschreibungen, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist,
- Kampagnenplanung, Koordination, Content-Freigabe, Publishing-Koordination und laufendes Projektmanagement,
- Monitoring, Reporting, Performance-Analyse und Optimierungsempfehlungen,
- Unterstützung bei Werbekennzeichnung, Transparenzpflichten, Impressums-/Profilpflichten, Plattformvorgaben und sonstigen Compliance-Anforderungen, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist,
- Vergütungskoordination, Zahlungsabwicklung und Vertragsmanagement, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist,
- Verhandlung und Regelung von Buyouts, erweiterten Nutzungsrechten, Paid-Media-Nutzungen, Whitelisting, Spark Ads, Dark Posts, Reposts, Bearbeitungsrechten und Exklusivitäten, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist,
- langfristiges Influencer-Relationship-Management und Nachbetreuung,
- Koordination mit Influencern, Creatorn, UGC-Creatorn, Models, Testimonials, Markenbotschaftern, Managements, Agenturen und sonstigen Kooperationspartnern.
Red Circle schuldet im Bereich Influencer Marketing, Creator Marketing, User-Generated-Content-Kampagnen, UGC-Creator-Kooperationen und Influencer Management grundsätzlich keine Erfolgsgarantie. Insbesondere garantiert Red Circle keine bestimmte Reichweite, Engagement-Rate, Conversion-Rate, Anzahl an Views, Klicks, Leads, Verkäufen, Bewerbungen, Aufträgen oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnissen.
Die tatsächliche Veröffentlichung, Reichweite, Dauerhaftigkeit, Auffindbarkeit, Plattformfreigabe und Performance der Inhalte hängt maßgeblich von den Influencern, Creatorn, UGC-Creatorn, deren Managements sowie den jeweiligen Plattformen ab und liegt außerhalb des alleinigen Einflussbereichs von Red Circle.
Red Circle übernimmt ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung keine Garantie dafür, dass ein Influencer, Creator, UGC-Creator, Markenbotschafter oder sonstiger Kooperationspartner Inhalte tatsächlich, rechtzeitig, dauerhaft, vollständig, fehlerfrei, plattformkonform oder in einer bestimmten Qualität veröffentlicht oder veröffentlicht lässt.
D. Digital, Website, CRM und Systeme
- Websites, Webdesign, Webentwicklung, Webshops, Landingpages, Funnels, Tracking, SEO-Grundlagen und technische Integrationen,
- CRM-Setups, Close.io-/Close-CRM-Prozesse, OrgaMAX-Prozesse, Sharehub-Prozesse, Automationen, Bewerber- und Leadprozesse,
- Einrichtung, Pflege, Strukturierung, Optimierung und Nutzung von CRM-Systemen, Dashboards, Automationsprozessen, E-Mail-Prozessen, Lead-Pipelines, Bewerber-Pipelines und Angebots-/Auftragsprozessen.
E. Schulung, Beratung, Consulting und digitale Produkte
- Schulungen, Workshops, Kurse, Beratungen, Consulting, Trainings, Prozessschulungen und interne Schulungsunterlagen,
- strategische Beratung, operative Beratung, Marketing-Consulting, Recruiting-Consulting, Social-Media-Consulting, Vertriebs- und Leadgenerierungsberatung, CRM-/Automationsberatung, Website-/Funnel-Beratung und Prozessberatung,
- digitale Produkte, Downloads, Vorlagen, Freebies, Reports, Checklisten, Schulungsmaterialien, Online-Kurse und digitale Arbeitshilfen.
F. Produkte, Druck und Werbetechnik
- physische Produkte, Shop-Produkte, Druckprodukte, Werbemittel, Fotoprodukte, personalisierte Produkte und sonstige Produkte,
- Werbetechnik, Druck, Beschilderung, Folien, Banner, Aufkleber, Schilder, Textilien, Messe- und Eventmaterial,
- Koordination von Partnern, Subunternehmern, Produktionspartnern und Fachbetrieben.
(3) Red Circle kann Leistungen und Produkte über individuelle Angebote, den eigenen Online-Shop, Checkout, Zahlungslinks, Recruvoo, Plattformen, Marktplätze, Fiverr, OrgaMAX, Sharehub, Close.io bzw. Close CRM, E-Mail, Telefon, Videocall oder sonstige Vertriebswege anbieten und verkaufen.
(4) Red Circle kann Leistungen einmalig, projektbezogen, produktbezogen, paketbasiert, abonnementbasiert, als laufenden Retainer, als langfristige Betreuung, als Beratungsleistung, als Consulting-Leistung, als Schulung, als digitale Leistung, als physisches Produkt, als personalisiertes Produkt oder als Kombination aus Produkten und Dienstleistungen anbieten.
(5) Laufzeiten, Leistungszyklen, monatliche Leistungskontingente, Setup-Leistungen, Kampagnenzeiträume, Lieferzeiten, Zahlungsmodelle und Abrechnungsmodelle ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung, der Shop-Beschreibung, der Checkout-Beschreibung, der Recruvoo-Beschreibung oder der Plattformbeschreibung.
(6) Red Circle schuldet nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen oder Produkte. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen, Mehraufwand, zusätzliche Korrekturen, neue Varianten, Strategiewechsel, technische Sonderwünsche, kurzfristige Priorisierungen, zusätzliche Formate oder Änderungen nach Freigabe sind gesondert zu vergüten.
(7) Red Circle schuldet grundsätzlich keinen bestimmten Erfolg. Alle Leistungen im Bereich Marketing, Recruiting, Social Recruiting, Leadgenerierung, Influencer-Marketing, Creator-Kooperationen, User Generated Content, Performance-Marketing, Beratung, Consulting, Content, Social Media, CRM, Automationen und vergleichbaren Dienstleistungen erfolgen ausschließlich als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Es wird ausdrücklich keine Erfolgsgarantie übernommen, insbesondere keine bestimmte Anzahl an Leads, Bewerbungen, Anfragen, Verkäufen, Kunden, Aufträgen, Einstellungen, Reichweite, Conversions, Umsatz, Gewinn, Engagement-Raten, Klickpreisen, Sichtbarkeit, Plattformfreigaben oder sonstigen wirtschaftlichen, qualitativen oder quantitativen Ergebnissen.
(8) Soweit einzelne Leistungen ausnahmsweise Werkvertragscharakter haben, insbesondere konkrete Websites, Videos, Druckprodukte, Werbetechnikprodukte, Landingpages oder abnahmefähige Produktionsleistungen, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung oder ergibt sich eindeutig aus der Natur der vereinbarten Leistung. Auch dann schuldet Red Circle nur die ausdrücklich vereinbarte Leistung bzw. das vereinbarte Arbeitsergebnis, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Performance, eine bestimmte Reichweite, eine bestimmte Anzahl an Leads, Bewerbungen, Verkäufen, Kunden, Aufträgen, Einstellungen oder sonstigen Ergebnissen.
(9) Red Circle ist berechtigt, Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen zu planen, zu gestalten, umzusetzen, zu priorisieren, zu testen und zu optimieren, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart sind.
(10) Red Circle darf zur Leistungserbringung eigene Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Freelancer, Subunternehmer, Partneragenturen, Produktionspartner, Fachbetriebe, technische Dienstleister, Softwarelösungen, Plattformen, CRM-Systeme, OrgaMAX, Close.io bzw. Close CRM und KI-basierte Systeme einsetzen.
§ 5 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Vertrag, dem Shop-Angebot, der Checkout-Beschreibung, der Recruvoo-Beschreibung, der Fiverr-/Plattformbeschreibung, der Preisliste oder der individuellen Vereinbarung.
(2) Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise, soweit nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angegeben. Zusätzlich anfallende Liefer-, Versand-, Reise-, Material-, Lizenz-, Plattform- oder Zusatzkosten werden, soweit möglich, gesondert ausgewiesen.
(4) Einrichtungsgebühren, Setup-Kosten, Anzahlungen, Produktionskosten, Materialkosten, Werbebudgets, Reisekosten, Lizenzkosten, Fremdkosten, Subunternehmerkosten, Plattformkosten, Druckkosten, Studiokosten, CRM-Kosten, OrgaMAX-/Close-CRM-bezogene Kosten oder sonstige Zusatzkosten können gesondert vereinbart und berechnet werden.
(5) Setup-Gebühren, Einrichtungsgebühren, Startgebühren, initiale Strategie-, Beratungs-, Consulting-, Kampagnen-, Website-, Funnel-, CRM-, Tracking-, Design-, Produktions- oder Onboarding-Leistungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, zu Beginn des Projekts bzw. vor Leistungsstart fällig.
(6) Bei Website-Projekten, Webshop-Projekten, Landingpages, Funnel-Projekten oder vergleichbaren Web-/Digitalprojekten gilt, soweit nichts anderes vereinbart ist, folgende Zahlungsstruktur: 28 % Anzahlung bei Beauftragung bzw. vor Projektstart und 72 % Schlusszahlung nach Fertigstellung, Abnahme, Bereitstellung oder Abschlussrechnung. Red Circle ist berechtigt, mit der Leistung erst nach Eingang der Anzahlung zu beginnen.
(7) Laufende Vergütungen, Retainer, Abonnements, Beratungsbetreuungen, Schulungsbetreuungen, Wartungen, Software-, Support-, Hosting-, CRM-, Kampagnen- oder Zugangsentgelte sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus fällig.
(8) Beginnt ein laufender Retainer, eine Betreuung oder ein Abonnement innerhalb eines Monats, kann Red Circle den ersten Abrechnungszeitraum ab dem 15. des Startmonats oder anteilig ab Leistungsbeginn berechnen, sofern dies im Angebot, in der Rechnung, im Checkout, in der Shop-Beschreibung, in der Plattformbeschreibung oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist. Danach erfolgt die Abrechnung grundsätzlich monatlich im Voraus.
(9) Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug fällig.
(10) Zulässige Zahlungsmethoden können insbesondere Rechnung, Überweisung, SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Zahlungslink, PayPal, Stripe, Finanzierungsdienstleister, Ratenzahlung, Checkout-Zahlung, Shop-Zahlung, Fiverr-Zahlung oder Plattformzahlung sein.
(11) Red Circle ist berechtigt, Zahlungen per SEPA-Lastschrift anzubieten oder zu verlangen, soweit dies vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, ein gültiges SEPA-Mandat zu erteilen und für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Rücklastschriftkosten, Bankgebühren und sonstige Kosten, die durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift entstehen, kann Red Circle dem Kunden berechnen.
(12) Ratenzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Gerät der Kunde mit einer Rate in Verzug, kann Red Circle weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Raten in Verzug, kann Red Circle, soweit gesetzlich zulässig, die gesamte Restforderung bis zum nächstmöglichen ordentlichen Beendigungstermin fällig stellen oder außerordentlich kündigen.
(13) Werbebudgets, Plattformkosten, Media-Budgets, CRM-Kosten, OrgaMAX-/Close-CRM-Kosten, Druckkosten, Materialkosten, Fremdlizenzen, Stockmaterial, Musiklizenzen, Sprecherkosten, Modelkosten, Locationkosten, Reisekosten, Versandkosten und sonstige Fremdkosten sind nicht automatisch in der Vergütung enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich als enthalten vereinbart wurden.
(14) Bei Buchungen über Fiverr, Marktplätze oder Drittplattformen können Plattformgebühren, Zahlungsbedingungen, Auszahlungsbedingungen, Leistungsfristen, Storno- oder Streitbeilegungsprozesse der jeweiligen Plattform zusätzlich gelten.
(15) Aufrechnungen, Zurückbehaltungen, Kürzungen oder eigenmächtige Einbehalte durch Unternehmer sind nur nach Maßgabe von § 36 zulässig.
§ 5a Preisanpassung bei laufenden Verträgen
(1) Red Circle ist berechtigt, die Vergütung für laufende Retainer-, Abonnement-, Betreuungs-, Beratungs-, Consulting-, Schulungs-, Wartungs-, Support-, Hosting-, CRM-, Kampagnen-, Recruvoo- oder sonstige Dauerschuldverhältnisse einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.
(2) Eine Preisanpassung kann insbesondere erfolgen, wenn sich Kostenfaktoren erhöhen, die für die Leistungserbringung wesentlich sind. Dazu gehören insbesondere Personal-, Freelancer-, Subunternehmer-, Software-, Lizenz-, Plattform-, Hosting-, CRM-, OrgaMAX-, Close-CRM-, Energie-, Reise-, Produktions-, Material-, Druck-, Werbetechnik-, Steuer-, Abgaben- oder sonstige Betriebskosten.
(3) Red Circle kann Preisanpassungen außerdem an der Entwicklung des Verbraucherpreisindex, branchenüblichen Kostensteigerungen oder erheblichen Veränderungen des Leistungs-, Markt-, Plattform- oder Tool-Umfelds orientieren.
(4) Eine Preisanpassung wird dem Kunden mindestens 4 Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung kann insbesondere per E-Mail, Angebot, Rechnungshinweis, Kundenportal, OrgaMAX, Sharehub, Close.io bzw. Close CRM oder über einen sonstigen vereinbarten Kommunikationsweg erfolgen.
(5) Bei Unternehmern gilt die Preisanpassung als genehmigt, wenn der Kunde der Anpassung nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht und Red Circle den Kunden in der Mitteilung auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Rechtsfolgen ausdrücklich hingewiesen hat.
(6) Beträgt die Erhöhung gegenüber der bisherigen laufenden Vergütung mehr als 10 % innerhalb eines Vertragsjahres, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu. Die Kündigung muss Red Circle spätestens eine Woche vor Wirksamwerden der Erhöhung in Textform zugehen.
(7) Widerspricht der Kunde einer Preisanpassung oder übt er ein Sonderkündigungsrecht aus, ist Red Circle berechtigt, den betroffenen Vertrag oder Leistungsbestandteil zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Preisanpassung ordentlich oder außerordentlich zu beenden, soweit eine Fortführung zu den bisherigen Konditionen wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
(8) Preisanpassungen betreffen nur zukünftige Leistungen. Bereits entstandene Zahlungsansprüche, vereinbarte Setup-Gebühren, bereits beauftragte Fremdkosten, Werbebudgets, Materialkosten, Produktionskosten, Plattformkosten oder sonstige bereits ausgelöste Kosten bleiben unberührt.
(9) Gegenüber Verbrauchern gelten Preisanpassungen nur, soweit sie ausdrücklich und wirksam vereinbart wurden und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
§ 6 Zahlungsverzug, Leistungspause und Zurückbehaltung
(1) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist Red Circle berechtigt, Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu versenden und gesetzliche Verzugszinsen sowie Verzugsschäden geltend zu machen.
(2) Red Circle ist berechtigt, Leistungen, Kampagnen, Veröffentlichungen, Projektarbeiten, Beratungen, Consulting-Leistungen, Schulungen, Support, Zugänge, Lieferungen, Produktionen, Optimierungen, CRM-Prozesse, Reportings und sonstige Tätigkeiten bis zum vollständigen Ausgleich offener Beträge auszusetzen, wenn der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist.
(3) Eine Leistungspause wegen Zahlungsverzugs lässt Zahlungspflicht, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und sonstige Pflichten des Kunden unberührt.
(4) Während des Zahlungsverzugs ruhen etwaige Leistungsfristen, Garantien, Nachoptimierungspflichten, Supportpflichten und sonstige Fristen zugunsten des Kunden.
(5) Red Circle ist nicht verpflichtet, Werbebudgets, Plattformkosten, CRM-Kosten, Materialkosten, Druckkosten, Lizenzkosten oder Fremdkosten für den Kunden vorzustrecken.
(6) Red Circle ist berechtigt, Leistungen erst nach Zahlungsausgleich wieder aufzunehmen. Für Reaktivierung, erneute Einrichtung, Wiederaufnahme von Kampagnen, Wiederherstellung von Prozessen oder zusätzliche Abstimmung kann Red Circle Mehraufwand gesondert berechnen.
(7) Bei erheblichem oder wiederholtem Zahlungsverzug ist Red Circle berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig, richtig, rechtzeitig und auf erstes Anfordern zu erbringen.
(2) Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung von Informationen, Briefings, Zielen, Ansprechpartnern, Logos, Markenunterlagen, Bildern, Videos, Texten, Dokumenten, Stelleninformationen, Angeboten, Leistungsbeschreibungen, Systemzugängen, Werbekonten, Business Managern, CRM-Systemen, Close.io-/Close-CRM-Zugängen, OrgaMAX-Zugängen, Sharehub-Zugängen, Social-Media-Kanälen und Analyse-Tools.
(3) Dazu gehören außerdem Freigaben, Feedback, Entscheidungen, Genehmigungen, rechtliche Prüfungen, Datenschutzinformationen, Impressumsangaben, Cookie- und Tracking-Informationen, Zahlungsdaten, Werbebudgets, CRM-Daten, Bewerberdaten, Leaddaten sowie alle sonstigen Informationen und Materialien, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Red Circle über alle Umstände zu informieren, die für die Leistungserbringung relevant sein können, insbesondere rechtliche Beschränkungen, Branchenvorgaben, Plattformbeschränkungen, arbeitsrechtliche Anforderungen, Wettbewerbsverbote, Datenschutzvorgaben, Markenrechte, Nutzungsrechte, Genehmigungspflichten, CRM-Vorgaben, Recruiting-Vorgaben oder technische Besonderheiten.
(5) Unterlässt, verzögert oder erschwert der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen, ist Red Circle berechtigt:
- Leistungen ganz oder teilweise einzustellen oder zu pausieren,
- vereinbarte Fristen entsprechend zu verlängern,
- Kampagnen, Anzeigen, Veröffentlichungen, Produktionen, Beratungen, Schulungen, CRM-Prozesse, Reportings oder sonstige Leistungen bis zur vollständigen Mitwirkung auszusetzen,
- Leistungen auf Grundlage der bis dahin vorliegenden Informationen, Materialien und Freigaben nach pflichtgemäßem Ermessen umzusetzen,
- Mehraufwand, insbesondere zusätzliche Abstimmungsrunden, Wartezeiten, Neuerstellungen, Umplanungen, Korrekturen, Rebriefings oder Wiederaufnahmen, gesondert nach Aufwand zu berechnen,
- gegenüber Unternehmern alternativ oder ergänzend für den durch die Mitwirkungsverzögerung verursachten zusätzlichen Organisations-, Planungs-, Koordinations- und Wiederaufnahmeaufwand einen pauschalen Zuschlag von 20 % auf die betroffenen Leistungen zu berechnen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass Red Circle kein oder ein wesentlich geringerer Mehraufwand entstanden ist,
- den tatsächlich höheren Mehraufwand oder Schaden gesondert geltend zu machen, sofern Red Circle diesen nachweist,
- den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
(6) Der Vergütungsanspruch von Red Circle bleibt in vollem Umfang bestehen, auch wenn Leistungen aufgrund fehlender, verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden nicht, nicht rechtzeitig, nur teilweise oder nur mit Mehraufwand erbracht werden können. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet, soweit Red Circle die Verzögerung, Nichtdurchführung oder nur teilweise Durchführung nicht zu vertreten hat und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(7) Garantien, Leistungsfristen, Kampagnenzeiträume, Bearbeitungsfristen, Lieferfristen, Nachoptimierungspflichten, Supportfristen und sonstige Fristen zugunsten des Kunden beginnen erst, wenn alle erforderlichen Zahlungen, Informationen, Zugänge, CRM-Zugänge, Werbekonten, Freigaben, Materialien, Inhalte, Datenschutzinformationen, Impressumsangaben, Werbebudgets und sonstigen Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen.
(8) Während einer Mitwirkungsverzögerung ruhen solche Fristen. Red Circle ist nicht verpflichtet, Verzögerungen, Leistungsdefizite, Mehrkosten, Ergebnisverschlechterungen oder Kampagnenverluste auszugleichen, die durch fehlende, verspätete, unvollständige, unklare, widersprüchliche oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden verursacht wurden.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, Red Circle unverzüglich zu informieren, wenn sich wesentliche Rahmenbedingungen ändern, insbesondere Ansprechpartner, Zuständigkeiten, Zielgruppen, Angebote, Standorte, Preise, Leistungen, Stellen, Budgets, Plattformzugänge, rechtliche Vorgaben oder technische Systeme.
§ 8 Verantwortung für Inhalte, Rechtmäßigkeit und Freistellung
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, Materialien, Daten, Aussagen, Werbeaussagen, Angebote, Stellenanzeigen, Bilder, Videos, Logos, Marken, Designs, Texte, Produktangaben, Preise, rechtlichen Pflichtinformationen, Einwilligungen, Datenschutzinformationen, Impressumsangaben und sonstigen Vorgaben.
(2) Dies gilt insbesondere für Websites, Landingpages, Funnels, Recruvoo-Landingpages, Bewerberformulare, CRM-Prozesse, Werbeanzeigen, Google Ads, Meta Ads, TikTok Ads, LinkedIn Ads, YouTube Ads, Social-Media-Posts, Stories, Reels, Shorts, TikToks, YouTube-Videos, Newsletter, E-Mails, Messenger-Nachrichten, Printwerbung, Flyer, Broschüren, Plakate, Werbetechnik, Druckprodukte, Videos, Fotos, Testimonials, Bewertungen, Case Studies und sonstige Veröffentlichungen.
(3) Die Verantwortlichkeit des Kunden gilt auch dann, wenn Red Circle diese Inhalte im Auftrag des Kunden erstellt, gestaltet, veröffentlicht, postet, schaltet, versendet, druckt, produziert, in CRM-Systeme einpflegt oder ausspielt.
(4) Bei Shop-, Checkout-, Zahlungslink-, Recruvoo-, Fiverr- oder Plattformbestellungen ist der Kunde dafür verantwortlich, dass alle im Bestellprozess, Briefing, Upload, Chat, Formular, Warenkorb, Auftrag oder Plattformprozess übermittelten Informationen, Dateien, Inhalte, Motive, Druckdaten, Texte, Logos, Bilder, Videos, Marken, Angaben und Weisungen richtig, vollständig, rechtmäßig und zur beauftragten Nutzung geeignet sind.
(5) Der Kunde garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien, Logos, Marken, Bilder, Videos, Musik, Texte, Daten, Designs, Mitarbeiterfotos, Kundenstimmen, Bewertungen, Testimonials, Produktangaben, Stellenangaben und sonstigen Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Genehmigungen verfügt.
(6) Red Circle ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Inhalte rechtlich zu prüfen. Eine rechtliche Prüfung, insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht, Heilmittelwerberecht, Finanzaufsichtsrecht, Plattformrecht, Handwerksrecht oder sonstige Spezialgesetze, ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Freigaben des Kunden gelten als sachliche, fachliche und rechtliche Genehmigung der jeweiligen Inhalte, Entwürfe, Anzeigen, Kampagnen, Designs, Videos, Fotos, Druckdaten, Websites, Landingpages, Social-Media-Beiträge, Posts, Stories, Reels, Werbeanzeigen, Flyer, Werbetechnikprodukte, CRM-Prozesse oder sonstigen Arbeitsergebnisse.
(8) Red Circle kann dem Kunden Entwürfe, Arbeitsergebnisse, Anzeigen, Postings, Stories, Reels, Designs, Videos, Fotos, Druckdaten, Websites, CRM-Prozesse, Landingpages oder sonstige Leistungen zur Freigabe übermitteln. Reagiert der Kunde innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang einer Freigabeanfrage nicht und wurde er auf die Rechtsfolge hingewiesen, gilt die Leistung als freigegeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(9) Änderungen nach Freigabe, insbesondere inhaltliche Änderungen, neue Varianten, Konzeptwechsel, Austausch von Materialien, erneute Schnittfassungen, neue Designs, neue Druckdaten, erneute Kampagnenstrukturierungen, geänderte Werbeaussagen, andere Formate, CRM-Änderungen oder nachträgliche Korrekturen, können gesondert berechnet werden.
(10) Der Kunde stellt Red Circle von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von kundenseitig bereitgestellten, veranlassten oder freigegebenen Inhalten, Materialien, Aussagen, Daten, Rechten, Kampagnen, Werbeanzeigen, Posts, Stories, Reels, Videos, Fotos, Druckprodukten, Werbetechnikprodukten, CRM-Prozessen oder sonstigen Veröffentlichungen geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(11) Die Verantwortlichkeit des Kunden gilt insbesondere, sofern Inhalte auf Vorgaben, Materialien, Informationen, Freigaben oder Entscheidungen des Kunden beruhen.
§ 8a Plattform-spezifische Bestimmungen
(1) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass seine Inhalte, Produkte, Dienstleistungen, Angaben, Kampagnen, Zielgruppen, Werbeaussagen, Daten, Claims, Freigaben und Weisungen mit den jeweils geltenden Plattformbedingungen vereinbar sind.
(2) Zu diesen Plattformbedingungen gehören insbesondere Nutzungsbedingungen, Werberichtlinien, Community-Richtlinien, Content-Richtlinien, Markenrichtlinien, Datenschutzvorgaben, Zahlungsbedingungen, Marktplatzregeln, API-, Tracking-, Cookie- und Schnittstellenbedingungen sowie sonstige technische oder redaktionelle Vorgaben der jeweiligen Plattform.
(3) Diese Verantwortung betrifft insbesondere Plattformen und Dienste wie Meta, Facebook, Instagram, TikTok, YouTube, Google, Google Ads, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, X, Fiverr, Recruvoo, OrgaMAX, Close.io bzw. Close CRM, sonstige CRM-Systeme, sonstige Marktplätze, Jobbörsen, Bewertungsplattformen, Newsletteranbieter, Zahlungsanbieter, Hostinganbieter, Trackinganbieter und vergleichbare Plattformen oder Dienste.
(4) Red Circle haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen, Warnungen, Ablehnungen, Reichweitenverluste, Anzeigenablehnungen, Account-Sperren, Shadowbans, Deaktivierungen, Zahlungsprobleme, Datenverluste, Prüfprozesse, Verzögerungen, Löschungen, Rankingverluste oder finanzielle Nachteile, die aus Verstößen gegen Plattform-Richtlinien, automatisierten Plattformentscheidungen oder Maßnahmen von Plattformbetreibern resultieren, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Red Circle.
(5) Der Kunde stellt Red Circle von allen Ansprüchen, Forderungen, Kosten, Gebühren, Schäden, Vertragsstrafen, Plattformmaßnahmen, Sperrfolgen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die aus der Verletzung von Plattformbestimmungen durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Materialien, Kampagnenparameter, Zielgruppen, Produkte, Dienstleistungen, Werbeaussagen, Daten, Claims, Freigaben oder Weisungen entstehen, soweit der Kunde die Verletzung zu vertreten hat und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(6) Red Circle ist berechtigt, Inhalte, Kampagnen, Anzeigen, Postings, Zielgruppen, Keywords, Creatives, Tracking-Setups, Plattformveröffentlichungen, CRM-Prozesse oder sonstige Maßnahmen abzulehnen, zu pausieren, anzupassen oder nicht umzusetzen, wenn Red Circle der Auffassung ist, dass diese gegen Plattformbedingungen, gesetzliche Vorgaben, Rechte Dritter oder berechtigte Interessen von Red Circle verstoßen können.
(7) Änderungen von Plattformbedingungen, Algorithmen, Freigabeprozessen, Werberichtlinien, Trackingmöglichkeiten, Schnittstellen, Datenzugängen, Preisen, Zahlungsbedingungen oder technischen Funktionen liegen außerhalb des Einflussbereichs von Red Circle. Daraus entstehende Anpassungen, Verzögerungen oder Mehraufwände können gesondert vergütungspflichtig sein, soweit Red Circle diese nicht zu vertreten hat.
§ 8b Besondere Regelungen bei Influencer-, Creator- und UGC-Kooperationen
(1) Soweit Red Circle Influencer-Verträge, Kooperationsvereinbarungen, Kampagnenvereinbarungen, Briefings, Leistungsbeschreibungen oder sonstige Unterlagen erstellt, prüft, abstimmt oder verhandelt, handelt es sich um eine dienstvertragliche Unterstützungsleistung.
(2) Red Circle übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Wirksamkeit, Durchsetzbarkeit, Vollständigkeit oder Angemessenheit solcher Unterlagen im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Influencer, Creator, UGC-Creator, Management oder sonstigen Kooperationspartner. Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende rechtliche Prüfung oder Haftungsübernahme ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller Pflichten gegenüber Influencern, Creatorn, UGC-Creatorn, Models, Testimonials, Markenbotschaftern, Managements und sonstigen Kooperationspartnern, soweit diese Pflichten nicht ausdrücklich von Red Circle übernommen wurden. Dies betrifft insbesondere Vergütungspflichten, steuerliche Pflichten, sozialversicherungsrechtliche Pflichten, urheberrechtliche Pflichten, persönlichkeitsrechtliche Pflichten, wettbewerbsrechtliche Pflichten, kennzeichnungsrechtliche Pflichten, datenschutzrechtliche Pflichten, Plattformbedingungen und vertragliche Pflichten aus Kooperationsvereinbarungen.
(4) Vergütung und Zahlungsabwicklung: Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, koordiniert Red Circle lediglich die vereinbarte Vergütung oder Zahlungsabwicklung. Der Kunde bleibt allein verpflichtet, vereinbarte Zahlungen, Sachleistungen, Gutscheine, Provisionen, Affiliate-Vergütungen, Reisekosten, Produktionskosten oder sonstige Gegenleistungen fristgerecht und vollständig an die jeweiligen Influencer, Creator, UGC-Creator oder sonstigen Kooperationspartner zu leisten.
(5) Red Circle haftet nicht für Ansprüche von Influencern, Creatorn, UGC-Creatorn, Managements oder sonstigen Kooperationspartnern aufgrund verspäteter, unvollständiger oder ausgebliebener Zahlungen oder Gegenleistungen des Kunden, soweit Red Circle dies nicht zu vertreten hat und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(6) Buyouts und erweiterte Nutzungsrechte: Sofern Buyouts, vollständige Rechteübertragungen, erweiterte Nutzungsrechte, Paid-Media-Nutzungen, Whitelisting, Spark Ads, Dark Posts, Reposts, Bearbeitungsrechte, räumliche, zeitliche oder inhaltliche Erweiterungen, Exklusivitäten oder sonstige besondere Rechte vereinbart werden sollen, muss dies ausdrücklich in einer gesonderten Vereinbarung geregelt und zusätzlich vergütet werden.
(7) Red Circle übernimmt keine Garantie für die Durchsetzbarkeit, Vollständigkeit oder Reichweite solcher Buyouts oder Nutzungsrechtsvereinbarungen, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderlichen Rechte direkt beim jeweiligen Influencer, Creator, UGC-Creator, Management oder sonstigen Rechteinhaber einzuholen, soweit dies nicht ausdrücklich von Red Circle übernommen wurde.
(8) UGC-Rechte und Influencer-Inhalte: Bei der Nutzung von User-Generated-Content, Influencer-Content, Creator-Content, Testimonials, Fotos, Videos, Reels, Stories, Posts, Audios, Musik, Texten, Designs, Bewertungen oder sonstigen von Dritten erstellten Inhalten garantiert der Kunde, dass er über alle notwendigen Rechte, Einwilligungen und Erlaubnisse wirksam verfügt.
(9) Die Rechte, Einwilligungen und Erlaubnisse nach Absatz 8 umfassen insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Musikrechte, Model Releases, Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte, Veröffentlichungsrechte, Werberechte, Paid-Media-Rechte, Rechte für Reposts, Whitelisting, Spark Ads, Dark Posts und sonstige kommerzielle Weiternutzungen.
(10) Der Kunde stellt Red Circle von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Schäden, Kosten, Gebühren und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei, die aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter an UGC-, Influencer-, Creator-, Testimonial- oder sonstigen Drittinhalten geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(11) Red Circle ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit einem Influencer, Creator, UGC-Creator, Model, Testimonial, Markenbotschafter, Management, einer Agentur oder einem sonstigen Kooperationspartner abzulehnen, auszusetzen oder zu beenden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Zusammenarbeit gegen gesetzliche Vorgaben, Plattformrichtlinien, Werberichtlinien, Kennzeichnungspflichten, Rechte Dritter, ethische Standards, berechtigte Interessen von Red Circle oder Interessen des Kunden verstoßen kann.
(12) Red Circle haftet nicht für Verhalten, Aussagen, Verzögerungen, Löschungen, Sperrungen, Nichterfüllung, Vertragsverletzungen, Rechtsverstöße, Reichweitenverluste, Qualitätsabweichungen, nachträgliche Änderungen oder sonstige Handlungen oder Unterlassungen von Influencern, Creatorn, UGC-Creatorn, Models, Testimonials, Managements, Agenturen, Plattformen oder sonstigen Dritten, soweit Red Circle diese nicht zu vertreten hat und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(13) Soweit Red Circle ausnahmsweise selbst Vertragspartner eines Influencers, Creators, UGC-Creators oder sonstigen Kooperationspartners wird, gelten die hierzu ausdrücklich vereinbarten Regelungen vorrangig. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Red Circle lediglich koordinierend, unterstützend oder vermittelnd tätig.
§ 9 Abnahme, Freigaben, Korrekturen und Änderungswünsche
(1) Soweit eine Leistung abnahmefähig ist, insbesondere Websites, Landingpages, Videos, Fotos, Druckdaten, Werbetechnikprodukte, Designs oder sonstige konkrete Werkleistungen, kann Red Circle nach Fertigstellung eine Abnahme verlangen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung unverzüglich zu prüfen und die Abnahme zu erklären, wenn die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist.
(3) Unwesentliche Abweichungen, geschmackliche Abweichungen, branchenübliche Toleranzen, geringfügige technische Unterschiede oder Abweichungen, die auf Kundenvorgaben beruhen, berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
(4) Red Circle kann dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine konkrete Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen, wenn Red Circle den Kunden auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
(5) Werden abnahmefähige Leistungen durch den Kunden produktiv genutzt, veröffentlicht, weitergegeben, bezahlt oder verwertet, gilt dies als Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Änderungswünsche, Geschmacksänderungen, neue Vorgaben, Strategiewechsel oder zusätzliche Anforderungen stellen keine Mängel dar und sind gesondert zu vergüten.
(7) Korrekturschleifen sind nur in dem Umfang geschuldet, der im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung vereinbart ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist eine angemessene Korrekturschleife enthalten.
(8) Änderungswünsche nach Freigabe, nach Abnahme, nach Produktionsbeginn, nach Druckfreigabe, nach Veröffentlichung, nach Kampagnenstart oder außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sind gesondert zu vergüten.
§ 10 Nutzungsrechte, Urheberrechte, Rohdaten und Eigentum
(1) Alle Rechte an Arbeitsergebnissen, Konzepten, Strategien, Beratungsunterlagen, Consulting-Ergebnissen, Designs, Texten, Fotos, Videos, Audios, Kampagnen, Anzeigen, Websites, Landingpages, Funnels, CRM-Prozessen, Schulungsunterlagen, Vorlagen, Prozessen, Templates, Rohdaten, Projektdateien und sonstigen Leistungen verbleiben zunächst bei Red Circle bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
(2) Der Kunde erhält an den finalen, vereinbarten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung aller aus dem jeweiligen Vertrag geschuldeten Beträge auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Vor vollständiger Zahlung ist dem Kunden die Nutzung, Veröffentlichung, Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung oder sonstige Verwertung von Arbeitsergebnissen nur widerruflich gestattet, soweit Red Circle dies ausdrücklich erlaubt.
(5) Eine Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Veröffentlichung außerhalb des vereinbarten Zwecks, Weiterveräußerung, Nutzung durch verbundene Unternehmen, Nutzung durch Dritte oder Nutzung durch andere Agenturen ist nur erlaubt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Strategien, Prozesse, Beratungsunterlagen, Consulting-Konzepte, Schulungsunterlagen, Templates, Skripte, Frameworks, Automationen, CRM-Strukturen, Kampagnenstrukturen, interne Methoden, Know-how, Rohdaten und Projektdateien dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von Red Circle nicht an Dritte weitergegeben, veröffentlicht, kopiert, nachgebaut, weiterverkauft oder für fremde Zwecke genutzt werden.
(7) Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten, offenen Dateien, editierbaren Dateien, Schnittdateien, Kamera-Rohmaterial, Layoutdateien, Quellcodes, Projektdateien, Templates, Skripten, Automationen, CRM-Strukturen, Kampagnenstrukturen, Presets, Arbeitsdateien oder internem Know-how besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet wurde.
(8) Red Circle ist nicht verpflichtet, interne Arbeitsmethoden, Strategien, Kalkulationen, Prozesse, Kampagnenlogiken, Zielgruppenlogiken, Datenstrukturen, CRM-Strukturen, Skripte, Automationen, Projektdateien, Rohdaten oder sonstiges Know-how offenzulegen.
(9) Soweit Drittanbieter, Stock-Plattformen, Musikbibliotheken, Schriftanbieter, Softwareanbieter, CRM-Anbieter, KI-Tools oder sonstige Rechteinhaber beteiligt sind, gelten deren Lizenzbedingungen zusätzlich. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten.
(10) Red Circle darf allgemeines Know-how, Erfahrungen, Methoden, Prozesse, Strategien, nicht vertrauliche Erkenntnisse, anonymisierte Learnings und allgemein nutzbare Templates auch für andere Kunden verwenden, soweit keine Geschäftsgeheimnisse oder Rechte des Kunden verletzt werden.
§ 11 Referenznutzung
(1) Red Circle ist berechtigt, den Namen des Kunden, dessen Logo, Marken, Unternehmenskennzeichen, Branche, Projektbeschreibung, Arbeitsergebnisse, Creatives, Anzeigen, Videos, Fotos, Grafiken, Websites, Landingpages, Funnels, Screenshots, Kampagnen, Kennzahlen, Bewertungen, Testimonials, Case Studies, Vorher-/Nachher-Darstellungen, Ausschnitte aus Arbeitsergebnissen und sonstige Projektergebnisse zu Referenz-, Portfolio-, Marketing-, Vertriebs-, Präsentations-, PR-, Schulungs-, Recruiting- und Eigenwerbezwecken zu nutzen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte, berechtigten Geheimhaltungsinteressen oder Rechte Dritter entgegenstehen.
(2) Die Referenznutzung ist zeitlich, räumlich und medial unbeschränkt zulässig. Sie kann insbesondere erfolgen auf Websites, Landingpages, Recruvoo, Social-Media-Kanälen, Instagram, Facebook, TikTok, LinkedIn, YouTube, Shorts, Reels, Stories, X, Pinterest, Snapchat, Google-Unternehmensprofilen, Bewertungsplattformen, in Werbeanzeigen, Meta Ads, Google Ads, TikTok Ads, LinkedIn Ads, YouTube Ads, TV, Streaming, Podcasts, Radio, Printmedien, Flyern, Broschüren, Pitch-Decks, Sales-Decks, Präsentationen, Angeboten, Portfolios, Case-Study-Unterlagen, Messeunterlagen, Schulungsunterlagen, Webinaren, Vorträgen, Presseunterlagen, E-Mail-Signaturen, Newslettern, Bewerbungsunterlagen, Recruitingmaterialien und sonstigen aktuellen oder zukünftigen Online- und Offline-Medien.
(3) Die Referenznutzung umfasst auch anonymisierte oder aggregierte Daten, Kennzahlen, Auswertungen, Kampagnenergebnisse, Reichweiten, Leadzahlen, Bewerberzahlen, Umsatzentwicklungen, Performance-Werte, Conversion-Werte und sonstige Projektergebnisse, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine gesetzlichen Rechte, Geheimhaltungsinteressen oder Rechte Dritter entgegenstehen.
(4) Red Circle darf zu Referenzzwecken insbesondere Screenshots, Ausschnitte, Mockups, Aufzeichnungen, Videos, Fotos, Posts, Stories, Reels, Anzeigen, Dashboards, CRM-Auswertungen, Landingpages, Websites, Funnels, Druckprodukte, Werbetechnikprodukte, Designs, Kampagnenstrukturen, anonymisierte Kennzahlen und sonstige Projektausschnitte verwenden.
(5) Red Circle ist berechtigt, abgeschlossene Influencer-Kampagnen, Creator-Kooperationen, Brand-Ambassador-Projekte, User-Generated-Content-Kampagnen und UGC-Projekte zu Referenz-, Portfolio-, Vertriebs-, Präsentations-, Schulungs-, Marketing- und Eigenwerbezwecken zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Projekts, der Branche, des Kunden, der Kampagnenart, der verwendeten Influencer, Creator oder UGC-Creator, soweit keine Vertraulichkeit vereinbart wurde oder keine entgegenstehenden Rechte bestehen.
(6) Die Referenznutzung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbefristet zulässig, soweit keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde und keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
(7) Ein Widerspruch des Kunden gegen eine konkrete Referenznutzung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Der Widerspruch bedarf der Textform und einer konkreten Begründung. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere nur vor, wenn der konkreten Referenznutzung nachweisbar berechtigte Geheimhaltungsinteressen, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Rechte Dritter, gesetzliche Verbote, vertraglich ausdrücklich vereinbarte Vertraulichkeitspflichten oder überwiegende schutzwürdige Interessen des Kunden entgegenstehen. Red Circle entscheidet nach billigem Ermessen über die Berechtigung des Widerspruchs.
(8) Ein bloßer Wunsch nach Nichtnennung, eine spätere Änderung der Marketingstrategie, ein Wechsel der Geschäftsführung, eine allgemeine Unzufriedenheit mit der Referenznutzung oder ein allgemeines Interesse an Diskretion reicht ohne konkrete entgegenstehende Rechte oder Interessen nicht aus.
(9) Bei berechtigtem Widerspruch wird Red Circle die betroffene Referenznutzung ganz oder teilweise unterlassen, entfernen, anonymisieren oder anpassen, soweit dies rechtlich erforderlich und technisch sowie wirtschaftlich zumutbar ist. Bereits produzierte, gedruckte, veröffentlichte, ausgelieferte, ausgespielte oder in Umlauf gebrachte Referenz-, Werbe-, Vertriebs-, Präsentations-, Schulungs-, Pitch-, Print-, Video-, Social-Media-, Website- oder sonstige Materialien müssen nur entfernt, zurückgerufen oder geändert werden, soweit dies rechtlich zwingend erforderlich, technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
(10) Bei Verbrauchern und bei erkennbaren Privatpersonen erfolgt eine Veröffentlichung von Bild-, Video- oder Tonmaterial nur, wenn eine gesonderte Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
§ 12 Datenschutz, Auftragsverarbeitung, CRM, Tools und Vertraulichkeit
(1) Red Circle verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Red Circle sowie aus etwaigen gesonderten Datenschutzinformationen. Dies gilt auch für Datenverarbeitungen über Recruvoo, Recruvoo-Formulare, Recruvoo-Landingpages, Close.io bzw. Close CRM, OrgaMAX, Sharehub und sonstige CRM-, Tracking-, Bewerber- oder Leadprozesse.
(3) Soweit Red Circle personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, sofern diese gesetzlich erforderlich ist. Der AVV bildet in diesem Fall eine eigenständige Datenschutzanlage zum jeweiligen Hauptvertrag und gilt ergänzend zu diesen AGB.
(4) Der Abschluss eines AV-Vertrags ist Voraussetzung für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag. Red Circle ist berechtigt, mit auftragsbezogenen Datenverarbeitungen erst nach Abschluss eines erforderlichen AVV zu beginnen.
(5) Soweit die Parteien gemeinsam über Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden, können ergänzende Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit erforderlich sein.
(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Übergabe personenbezogener Daten an Red Circle rechtmäßig erfolgt und alle erforderlichen Einwilligungen, Informationspflichten, Rechtsgrundlagen und Vereinbarungen vorliegen.
(7) Dies gilt insbesondere für Bewerberdaten, Leaddaten, Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Bild-, Video- und Tonaufnahmen, Trackingdaten, Newsletterdaten, CRM-Daten, OrgaMAX-Daten, Close.io-/Close-CRM-Daten und Daten aus Social-Media- oder Werbeplattformen.
(8) Red Circle kann zur Leistungserbringung CRM-, Angebots-, Rechnungs-, Projekt-, Automations-, Kommunikations- und Dashboard-Systeme einsetzen, insbesondere Close.io bzw. Close CRM, OrgaMAX, Sharehub, eigene oder externe Dashboards, E-Mail-Systeme, Automationssysteme, Projektmanagementsysteme und vergleichbare Tools.
(9) Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln, angemessen gegen unbefugten Zugriff zu schützen und Dritten nicht zugänglich zu machen.
(10) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Konzepte, interne Prozesse, Kundendaten, Bewerberdaten, Leaddaten, Kalkulationen, Preise, Angebote, Kampagnenstrukturen, CRM-Strukturen, Tracking-Setups, Zielgruppenlogiken, Skripte, Automationen, Zugangsdaten, nicht veröffentlichte Arbeitsergebnisse, Know-how und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.
(11) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden, bereits rechtmäßig bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(12) Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für 3 Jahre fort. Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten, Zugangsdaten, interne Methoden, nicht veröffentlichte Strategien, nicht veröffentlichte Konzepte und sonstige besonders schutzbedürftige Informationen sind zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, solange an ihnen ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
(13) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten, Admin-Rechte, Projektlinks, Dashboards, Reports, Strategien, Konzepte, Schulungsunterlagen, interne Methoden und sonstige vertrauliche Informationen von Red Circle vor unbefugtem Zugriff zu schützen und nicht ohne Zustimmung von Red Circle an Dritte weiterzugeben.
§ 13 Haftung
(1) Red Circle haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Red Circle, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Red Circle haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Red Circle nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Fall einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung zusätzlich der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten sechs Monaten vor Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses tatsächlich an Red Circle gezahlte Nettovergütung aus dem betroffenen Vertragsverhältnis begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Bei einmaligen Projekten oder Vertragsverhältnissen mit einer Laufzeit von weniger als sechs Monaten ist die Haftung gegenüber Unternehmern auf die vom Kunden bis zum Eintritt des schadensauslösenden Ereignisses tatsächlich gezahlte Nettovergütung aus dem betroffenen Vertragsverhältnis begrenzt, höchstens jedoch auf die vereinbarte Nettovergütung des betroffenen Projekts, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, ausgebliebene Einstellungen, ausgebliebene Leads, ausgebliebene Bewerbungen, ausgebliebene Vertragsabschlüsse, ausgebliebene Aufträge, ausgebliebene Verkäufe, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Datenverluste, Plattformverluste, Account-Sperrungen, Reichweitenverluste, Rankingverluste, Werbekonto-Sperrungen, CRM-Ausfälle, Trackingverluste, Produktionsausfälle oder sonstige wirtschaftliche Folgeschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Red Circle haftet nicht für Schäden, Verzögerungen, Sperrungen, Ablehnungen, Datenverluste, Reichweitenverluste, Trackingfehler, CRM-Fehler, Accountprobleme, technische Störungen, Plattformänderungen, Schnittstellenänderungen, Algorithmusänderungen, Anzeigenablehnungen, Zahlungsprobleme, Ausfälle, Sicherheitsvorfälle oder Leistungsausfälle, die durch Drittanbieter, Plattformen, Hostinganbieter, Zahlungsanbieter, CRM-Anbieter, OrgaMAX, Close.io bzw. Close CRM, Werbenetzwerke, Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen, App-Stores, Newsletteranbieter, KI-Anbieter, Softwareanbieter, Telekommunikationsanbieter, Influencer, Creator, UGC-Creator oder sonstige Dritte verursacht werden, soweit Red Circle dies nicht zu vertreten hat.
(8) Red Circle haftet nicht für rechtliche Verstöße, Ansprüche Dritter oder sonstige Schäden, die auf Kundenvorgaben, Kundeninhalten, Kundenmaterialien, Kundenfreigaben, Kundenangaben, fehlenden Genehmigungen, fehlenden Rechten, fehlenden Einwilligungen, fehlerhaften Informationen, unzulässigen Werbeaussagen, unzulässigen Stellenanzeigen, unzulässigem Tracking, unzulässiger Kontaktaufnahme oder vom Kunden veranlassten Veröffentlichungen beruhen, soweit Red Circle dies nicht zu vertreten hat.
(9) Der Kunde stellt Red Circle von entsprechenden Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat und soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(10) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse und Freistellungsregelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Geschäftsführer, Mitarbeiter, Freelancer, Subunternehmer, Partner, Dienstleister, Produktionspartner, Kreativpartner und Erfüllungsgehilfen von Red Circle.
§ 14 B2B-Geltung und Unternehmerbestätigung
(1) Die Regelungen dieses Teils B gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Bei B2B-Leistungen bestätigt der Kunde mit Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt und die Leistungen für gewerbliche, selbständige oder berufliche Zwecke in Anspruch nimmt.
(3) Bei B2B-Bestellungen über den Online-Shop, Checkout, Zahlungslink, Recruvoo oder sonstige digitale Bestellstrecken kann Red Circle eine Unternehmerbestätigung verlangen, insbesondere durch Checkbox, Angabe der Firma, USt-ID, Handelsregisterdaten oder sonstige geeignete Angaben.
(4) B2B-Hauptleistungen von Red Circle umfassen insbesondere Social Recruiting, Mitarbeitergewinnung, Leadgenerierung, Auftragsgewinnung, Social-Media-Betreuung, Performance-Marketing, Unternehmensmarketing, Websites, Funnels, CRM-Setups, Close.io-/Close-CRM-Prozesse, OrgaMAX-Prozesse, Strategieberatung, Consulting, Schulungen, Prozessentwicklung, Content-Produktion für Unternehmen, Foto-/Video-Produktion für Unternehmen, Influencer-/Creator-Kampagnen für Unternehmen, Werbetechnik für Unternehmen sowie alle unter der Marke Recruvoo angebotenen Recruiting-, Mitarbeitergewinnungs-, Personalmarketing- und Social-Recruiting-Leistungen.
§ 15 Keine Erfolgsgarantie bei Marketing, Recruiting, Beratung und Leadgenerierung
(1) Red Circle schuldet bei Agentur-, Marketing-, Recruiting-, Leadgenerierungs-, Social-Media-, Beratungs-, Consulting-, Schulungs-, Strategie-, Content-, Performance-, Influencer-, Creator-, UGC- und Optimierungsleistungen grundsätzlich keinen bestimmten wirtschaftlichen, quantitativen, qualitativen oder rechtlichen Erfolg.
(2) Red Circle garantiert insbesondere nicht:
- eine bestimmte Anzahl von Leads,
- eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen,
- eine bestimmte Anzahl von qualifizierten Bewerbern,
- Einstellungen, Arbeitsantritte oder Vertragsabschlüsse,
- Umsatz, Gewinn, Aufträge oder Neukunden,
- bestimmte Ergebnisse aus Beratungen, Schulungen oder Consulting-Leistungen,
- Erreichbarkeit, Reaktionsbereitschaft, Eignung oder Qualität von Leads oder Bewerbern,
- bestimmte Reichweiten, Impressionen, Klickpreise, Conversion-Rates, ROAS, Rankings oder Plattformfreigaben,
- bestimmte Influencer-Reichweiten, Engagement-Rates, Views, Klicks, Veröffentlichungen, Verkäufe oder Performance-Werte,
- dauerhafte Ausspielung von Anzeigen,
- dauerhafte Verfügbarkeit von Werbekonten, Business Managern, Social-Media-Kanälen, Domains, Hosting, CRM-Systemen oder Tracking,
- bestimmte rechtliche Zulässigkeit von Kundenaussagen, sofern keine Rechtsprüfung vereinbart wurde.
(3) Red Circle schuldet eine fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen nach dem Stand der jeweiligen Projektplanung, der verfügbaren Informationen, der Plattformbedingungen und der Mitwirkung des Kunden.
(4) Marktentwicklungen, Wettbewerbssituation, regionale Besonderheiten, Arbeitgeberattraktivität, Preisgestaltung, Gehaltsniveau, Bewertungen, Kununu-/Google-Bewertungen, Kundenservice, Erreichbarkeit, Vertriebsgeschwindigkeit, Bewerbermanagement, Angebotsqualität, Produktqualität, CRM-Nutzung und interne Prozesse des Kunden liegen außerhalb des alleinigen Einflussbereichs von Red Circle.
§ 16 Individuelle Garantien, Bewerbergarantie und Leadgarantie
(1) Bewerber-, Lead-, Performance-, Reichweiten-, Ergebnis- oder sonstige Garantien gelten nur, wenn sie ausdrücklich individuell in Textform vereinbart wurden.
(2) Eine Garantie muss mindestens regeln: Art der Garantie, Garantiezahl oder Garantiekriterium, Zeitraum, Stelle, Leistung, Kampagne, Zielregion oder Zielgruppe, Mindestwerbebudget, erforderliche Mitwirkung des Kunden, Definition des Leads, Bewerbers oder Ergebnisses, Ausschlusskriterien und Rechtsfolge bei Nichterreichen.
(3) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gilt:
- Ein Lead liegt vor, wenn Kontaktdaten oder eine Anfrage einer Person oder eines Unternehmens übermittelt, im System erfasst oder dem Kunden zugänglich gemacht werden.
- Ein Bewerber liegt vor, wenn eine Person über eine Kampagne, Landingpage, Anzeige, ein Formular, eine Nachricht, eine Plattform, Recruvoo oder einen sonstigen Kanal Interesse an einer Stelle, einem Gespräch oder einer Kontaktaufnahme bekundet und identifizierbar oder kontaktierbar ist.
- Ein qualifizierter Lead oder qualifizierter Bewerber liegt nur vor, wenn die Qualifizierung ausdrücklich vereinbart und definiert wurde.
(4) Nicht garantiert sind ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung insbesondere Erreichbarkeit, Antwortverhalten, Abschlussbereitschaft, Kaufbereitschaft, Wechselbereitschaft, Bonität, Qualifikation, Zuverlässigkeit, Arbeitsantritt, Vertragsabschluss, Umsatz, Gewinn oder langfristige Zusammenarbeit.
(5) Garantien stehen unter der Bedingung, dass der Kunde alle Zahlungen fristgerecht leistet, vereinbarte Werbebudgets bereitstellt, erforderliche Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig liefert, Leads und Bewerber unverzüglich bearbeitet, empfohlene Prozesse einhält, Kampagnen nicht ohne Zustimmung von Red Circle verändert, pausiert oder stoppt, keine wesentlichen Rahmenbedingungen verschlechtert und Red Circle über alle relevanten Änderungen informiert.
(6) Verstößt der Kunde gegen Mitwirkungs-, Zahlungs-, Freigabe-, Budget- oder Bearbeitungspflichten, ruhen oder entfallen Garantien, soweit der Verstoß für das Nichterreichen relevant sein kann.
(7) Wird eine wirksam vereinbarte Garantie trotz ordnungsgemäßer Mitwirkung des Kunden nicht erreicht, besteht, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kein Anspruch auf Rückzahlung. Red Circle ist berechtigt, durch Nachoptimierung, zusätzliche Kampagnenmaßnahmen, Anpassungen, Verlängerung der Kampagnenlaufzeit oder angemessene Zusatzleistungen nachzuerfüllen.
(8) Die konkrete Art und Dauer der Nachoptimierung bestimmt Red Circle nach pflichtgemäßem Ermessen, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
§ 17 Social Recruiting, Mitarbeitergewinnung, Recruvoo und Personalmarketing
(1) Leistungen im Bereich Social Recruiting, Mitarbeitergewinnung und Personalmarketing können insbesondere Strategie, Stellenanalyse, Kampagnenkonzeption, Anzeigen, Landingpages, Bewerberformulare, Funnel, CRM-Prozesse, Close.io-/Close-CRM-Prozesse, OrgaMAX-Prozesse, Automationen, Bewerberkommunikation, Content, Reporting und Optimierung umfassen.
(2) Leistungen im Bereich Social Recruiting, Mitarbeitergewinnung, Recruiting-Marketing und Personalmarketing können auch unter der Marke Recruvoo angeboten, beworben, angebahnt, gebucht oder erbracht werden. Vertragspartner bleibt auch in diesen Fällen die Red Circle Productions GmbH, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Vertragspartner genannt wird.
(3) Red Circle schuldet ohne ausdrückliche Garantie keine bestimmte Anzahl, Qualität, Eignung, Erreichbarkeit, Wechselbereitschaft, Einstellung oder Arbeitsaufnahme von Bewerbern.
(4) Der Kunde ist allein verantwortlich für rechtliche und sachliche Richtigkeit von Stellenanzeigen, arbeitsrechtliche Zulässigkeit, Gleichbehandlung und AGG-Konformität, Gehaltsangaben, Benefits und Arbeitsbedingungen, Kontaktaufnahme und Bewerbermanagement, Prüfung der Eignung, Auswahlentscheidung, Vertragsverhandlungen, Einstellung, Beschäftigung und arbeitsrechtliche Umsetzung.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, Bewerber und Leads zeitnah, professionell und nachvollziehbar zu bearbeiten. Verzögerungen, fehlende Reaktionen, schlechte Erreichbarkeit, unattraktive Angebote, negative Arbeitgeberbewertungen oder interne Prozessmängel des Kunden können Red Circle nicht zugerechnet werden.
(6) Ein Bewerber oder Lead gilt als übermittelt, sobald dem Kunden Daten, Informationen, ein Systemzugang, eine Nachricht, ein Formular, ein Kontakt oder sonstige Informationen bereitgestellt werden, die eine Identifikation oder Kontaktaufnahme ermöglichen.
§ 18 Leadgenerierung, Auftragsgewinnung, Social Media und Ads
(1) Leistungen im Bereich Leadgenerierung und Auftragsgewinnung können insbesondere Strategie, Zielgruppenanalyse, Anzeigen, Funnels, Landingpages, Tracking, CRM, Close.io bzw. Close CRM, OrgaMAX, Automationen, Creatives, Texte, Videos, Follow-up-Prozesse und Optimierung umfassen.
(2) Red Circle schuldet ohne ausdrückliche Garantie keine bestimmte Anzahl, Qualität, Erreichbarkeit, Kaufbereitschaft, Bonität oder Abschlusswahrscheinlichkeit von Leads.
(3) Der Kunde ist allein verantwortlich für Angebot, Preise, Vertrieb, Nachfassgeschwindigkeit, Beratung, Angebotslegung, Abschlussverhalten, Kundendienst, Produktqualität, Lieferfähigkeit und Vertragsabschluss.
(4) Ausbleibende Verkäufe, Aufträge, Umsätze, Gewinne oder Vertragsabschlüsse begründen keine Mängelansprüche gegen Red Circle, sofern Red Circle die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbracht hat.
(5) Leistungen im Bereich Social Media und Content können insbesondere Strategie, Redaktionsplanung, Texte, Grafiken, Bilder, Videos, Reels, Stories, Anzeigen, Posts, Community-Management, Veröffentlichung, Monitoring und Reporting umfassen.
(6) Red Circle haftet nicht dafür, dass veröffentlichte Inhalte dauerhaft online bleiben, bestimmte Reichweiten erzielen, von Plattformen akzeptiert werden oder keine negativen Reaktionen Dritter auslösen, soweit Red Circle dies nicht zu vertreten hat.
§ 19 Laufzeit, Kündigung und automatische Verlängerung bei B2B
(1) Verträge haben die im Angebot, Vertrag oder der Auftragsbestätigung vereinbarte Mindestlaufzeit. Mögliche Laufzeiten sind insbesondere 1, 2, 3, 6, 9, 12, 18, 24, 30 oder 36 Monate, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von bis zu einschließlich 3 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage zum Ende der jeweiligen Laufzeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von mehr als 3 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Laufzeiten ab 12 Monaten werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, nur als Laufzeiten von 12, 18, 24, 30 oder 36 Monaten angeboten bzw. abgeschlossen.
(5) Während der vereinbarten Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(6) Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch jeweils um dieselbe Laufzeit wie die ursprünglich vereinbarte Mindestlaufzeit bzw. die zuletzt laufende Vertragsperiode, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(7) Während einer verlängerten Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung ebenfalls nur zum Ende der jeweiligen Laufzeit unter Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist möglich.
(8) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. E-Mail ist ausreichend, sofern nicht ausdrücklich eine strengere Form vereinbart wurde.
(9) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Partei.
(10) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(11) Ein wichtiger Grund für Red Circle liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit wesentlichen Zahlungen in Verzug gerät, bei Ratenzahlung mit mindestens zwei Raten in Verzug ist, Mitwirkungspflichten erheblich verletzt, rechtswidrige Inhalte verlangt oder bereitstellt, Rechte Dritter verletzt, Red Circle oder Mitarbeiter öffentlich schwerwiegend herabsetzt, die Leistungserbringung dauerhaft unmöglich macht oder gegen Geheimhaltungs-, Nutzungsrechts- oder Weitergabeverbote verstößt.
(12) Kündigt Red Circle aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, bleibt der Anspruch auf Vergütung bis zum nächstmöglichen ordentlichen Beendigungstermin bestehen, wobei sich Red Circle ersparte Aufwendungen anrechnen lässt, soweit gesetzlich erforderlich.
(13) Für Verbraucher gelten die B2B-Regelungen dieses § 19 nicht. Verbraucher-Laufzeiten, Verlängerungen und Kündigungen richten sich ausschließlich nach Teil C, der jeweiligen Produktbeschreibung und den gesetzlichen Vorgaben.
(14) Bei laufenden Retainer-, Betreuungs-, Beratungs-, Consulting-, Recruiting-, Marketing-, Social-Media-, CRM-, Recruvoo- oder Performance-Marketing-Verträgen ist eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde einzelne Leistungen vorübergehend nicht abruft, erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht erbringt, Kampagnen pausiert oder interne Prioritäten ändert, soweit Red Circle die Nichtnutzung oder Pause nicht zu vertreten hat.
(15) Nicht abgerufene Leistungen, Termine, Beratungszeiten, Content-Kontingente, Kampagnenleistungen oder sonstige monatliche Leistungskontingente verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Eine Übertragung in Folgemonate erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform.
(16) Monatliche oder zeitbezogene Leistungskontingente, Beratungszeiten, Schulungszeiten, Content-Kontingente, Posting-Kontingente, Kampagnenleistungen, Optimierungsleistungen, Reporting-Leistungen, Supportleistungen oder sonstige laufende Leistungen sind grundsätzlich für den jeweiligen Abrechnungszeitraum bestimmt.
(17) Nicht abgerufene, nicht genutzte, nicht freigegebene oder aufgrund fehlender Mitwirkung nicht umsetzbare Leistungen verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern im Angebot, in der Leistungsbeschreibung oder in Textform nichts anderes vereinbart wurde. Eine Übertragung, Ansparung, Verrechnung, Rückerstattung oder Nachholung in späteren Abrechnungszeiträumen erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform.
(18) Eine vom Kunden gewünschte Pausierung laufender Leistungen, Kampagnen, Retainer, Beratungen, Social-Media-Betreuungen, Recruiting-Kampagnen, Recruvoo-Leistungen, CRM-Prozesse oder sonstiger Dauerschuldverhältnisse bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Red Circle in Textform.
(19) Ohne ausdrückliche Zustimmung lässt eine Pausierung durch den Kunden die Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Zahlungspflicht und den Vergütungsanspruch von Red Circle unberührt. Stimmt Red Circle einer Pausierung zu, können bereits entstandene Kosten, geblockte Kapazitäten, Setup-Aufwände, Fremdkosten, Plattformkosten, Subunternehmerkosten, Produktionskosten und Wiederaufnahmeaufwände gesondert berechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
§ 20 Werbebudgets, Plattformkonten, Accounts und technische Systeme
(1) Werbebudgets sind grundsätzlich nicht in der Vergütung von Red Circle enthalten, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, ausreichende Werbebudgets, Zahlungsmittel, Plattformfreigaben, Trackingfreigaben, Zugänge und technische Voraussetzungen bereitzustellen.
(3) Werbekonten, Domains, Business Manager, Social-Media-Profile, CRM-Systeme, Trackingtools, Hostingzugänge und sonstige Systeme sollen grundsätzlich im Eigentum oder in der Verfügungsgewalt des Kunden stehen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Red Circle kann Systeme im Namen des Kunden oder für den Kunden einrichten, strukturieren, betreuen oder verwalten. Der konkrete Umfang ergibt sich aus dem Angebot.
(5) Der Kunde ist für Plattformgebühren, Werbekosten, Lizenzen, Softwarekosten, Hostingkosten, Zahlungsanbietergebühren und sonstige Drittanbietergebühren verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(6) Red Circle haftet nicht für Nachteile, die entstehen, weil der Kunde Budgets nicht bereitstellt, Zahlungsmittel nicht funktionieren, Accounts gesperrt werden, Plattformen Anzeigen ablehnen, Tracking nicht freigegeben wird oder technische Systeme des Kunden ausfallen.
§ 21 Beratung, Consulting, Schulungen, Workshops und digitale Produkte
(1) Beratungen, Consulting-Leistungen, Schulungen, Workshops, Kurse, Reports, Analysen, Strategien, Konzepte und digitale Produkte dienen der Unterstützung des Kunden und ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Versicherungs- oder Personalberatung, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist und Red Circle hierzu berechtigt ist.
(2) Red Circle schuldet keine Umsetzungserfolge, Umsätze, Einsparungen, Einstellungen, Leads oder sonstige Ergebnisse aus der Anwendung der vermittelten Inhalte.
(3) Der Kunde ist für die Umsetzung, Prüfung, Anpassung und rechtliche Bewertung der Empfehlungen in seinem Unternehmen selbst verantwortlich.
(4) Schulungsunterlagen, Reports, Vorlagen, Kurse, Downloads und digitale Produkte dürfen nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Unterlizenzierung oder kommerzielle Nutzung durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Red Circle zulässig.
§ 22 Foto-, Video-, Studio- und Eventproduktionen
(1) Red Circle kann Foto-, Video-, Studio-, Audio- und Eventproduktionen planen, durchführen, bearbeiten und bereitstellen.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für Locationfreigaben, Hausrechte, Drehgenehmigungen, Darstellerfreigaben, Mitarbeiterinformationen, Model Releases, Einwilligungen, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Produktfreigaben, Sicherheitsvorgaben und sonstige rechtliche Voraussetzungen, soweit diese nicht ausdrücklich von Red Circle übernommen wurden.
(3) Red Circle haftet nicht für witterungsbedingte, organisatorische, personenbedingte, technische oder locationbedingte Einschränkungen, soweit Red Circle diese nicht zu vertreten hat.
(4) Rohmaterial wird nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet Red Circle nur die final bearbeiteten Ergebnisse.
(5) Änderungswünsche nach Freigabe, nach Schnittfreigabe, nach Drehabschluss oder nach Veröffentlichung sind gesondert zu vergüten.
(6) Wird ein vereinbarter Dreh-, Foto-, Studio- oder Eventtermin durch den Kunden abgesagt, verschoben oder nicht wahrgenommen, kann Red Circle bereits entstandene Kosten, geblockte Zeiten, Vorbereitungsaufwand, gebuchte Dritte, Reisekosten, Ausfallhonorare und sonstige Schäden geltend machen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 23 Websites, Funnels, CRM, Automationen und technische Leistungen
(1) Red Circle kann Websites, Landingpages, Funnels, Formulare, Tracking-Setups, CRM-Prozesse, Close.io-/Close-CRM-Prozesse, OrgaMAX-Prozesse, Automationen, Dashboards und technische Integrationen erstellen, betreuen oder optimieren.
(2) Der Kunde ist verantwortlich für rechtliche Pflichtangaben wie Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-/Consent-Banner, Widerrufsbelehrung, Preisangaben, Produktangaben, Branchenpflichten, Einwilligungen und sonstige rechtliche Inhalte, soweit Red Circle deren Erstellung oder Prüfung nicht ausdrücklich übernommen hat.
(3) Red Circle schuldet keine bestimmte technische Verfügbarkeit, Ladezeit, Suchmaschinenplatzierung, Conversion-Rate, Trackinggenauigkeit oder Kompatibilität mit allen Endgeräten, Browsern, Plattformen, Plugins oder Drittanbietern, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Änderungen durch Drittanbieter, Plattformen, Browser, Suchmaschinen, Plugins, Themes, Hostinganbieter, Zahlungsanbieter oder CRM-Anbieter können Auswirkungen auf die Leistung haben und liegen außerhalb des alleinigen Einflussbereichs von Red Circle.
(5) Red Circle ist berechtigt, technische Lösungen, Tools, Plugins, Systeme, Plattformen oder Anbieter nach fachlichem Ermessen auszuwählen, soweit keine konkrete Vereinbarung besteht.
§ 24 Werbetechnik, Druck, Produktion, Shop-Produkte und Versand
(1) Red Circle kann Werbetechnik-, Druck-, Produktions-, Shop-, Versand-, Montage- oder Koordinationsleistungen anbieten, soweit diese rechtlich und handwerklich zulässig sind.
(2) Red Circle führt nur solche Werbetechnik- oder handwerksnahen Leistungen selbst aus, die rechtlich ohne Meisterpflicht oder besondere Zulassung ausgeführt werden dürfen. Meisterpflichtige, zulassungspflichtige oder besondere Facharbeiten werden, soweit erforderlich, durch geeignete Partner, Fachbetriebe oder Subunternehmer erbracht oder koordiniert.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Druckdaten, Maße, Farben, Schreibweisen, Motive, Logos, Adressen, Mengen und sonstige Produktionsdaten vor Freigabe sorgfältig zu prüfen.
(4) Nach Druck-, Produktions- oder Montagefreigabe sind Änderungen nur möglich, wenn dies technisch und organisatorisch noch möglich ist. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
(5) Geringfügige Farb-, Material-, Größen-, Schnitt-, Ton-, Oberflächen-, Produktions- oder Darstellungsabweichungen sind zulässig, soweit sie branchenüblich oder technisch bedingt sind.
(6) Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch Lieferanten, Versanddienstleister, Materialmangel, höhere Gewalt oder fehlende Mitwirkung des Kunden verlängern Lieferzeiten angemessen.
(7) Versand kann insbesondere über DHL, GLS, DPD oder andere geeignete Versanddienstleister erfolgen. Versandrisiken richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und dem jeweiligen Kundentyp.
§ 25 Geltung der Verbraucherregelungen
(1) Die Regelungen dieses Teils C gelten ergänzend, wenn Red Circle mit Verbrauchern Verträge schließt.
(2) Verbraucherleistungen können insbesondere sein:
- digitale Produkte,
- Freebies,
- Downloads,
- Vorlagen,
- Reports,
- Schulungsunterlagen,
- Online-Kurse,
- Workshops,
- Schulungen,
- private Foto- und Videoleistungen,
- Studiofotos,
- Portraits,
- Eventfilming für private Zwecke,
- Shop-Produkte,
- personalisierte Produkte,
- Druckprodukte,
- sonstige ausdrücklich an Verbraucher gerichtete Angebote.
(3) B2B-Hauptleistungen von Red Circle, insbesondere laufende Agenturbetreuung, Social Recruiting, Mitarbeitergewinnung, Leadgenerierung, Recruvoo-Leistungen, langfristige Retainer, CRM-/Funnel-Systeme und Performance-Marketing-Betreuung, richten sich grundsätzlich an Unternehmer, sofern sie nicht ausdrücklich gegenüber Verbrauchern angeboten werden.
§ 26 Verbraucherpreise, Bestellung und Lieferung
(1) Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben.
(2) Zusätzlich anfallende Versand-, Liefer-, Reise-, Material-, Plattform- oder Zusatzkosten werden, soweit möglich, vor Vertragsschluss ausgewiesen.
(3) Verbraucher erhalten vor Abschluss einer Online-Bestellung die Möglichkeit, Eingaben zu prüfen und zu korrigieren.
(4) Liefer- und Leistungszeiten ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, Leistungsbeschreibung, Checkout-Angabe oder individuellen Vereinbarung.
(5) Bei digitalen Inhalten, Downloads, Kursen, Vorlagen, Reports oder Schulungsunterlagen erfolgt die Bereitstellung regelmäßig elektronisch.
(6) Bei personalisierten Produkten, Druckprodukten, Foto-/Video-Leistungen oder individuell erstellten Leistungen gelten die jeweils vereinbarten Produktions- und Lieferzeiten.
§ 27 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
(2) Die konkrete Widerrufsbelehrung richtet sich nach der jeweiligen Leistungsart. Es können insbesondere unterschiedliche Widerrufsbelehrungen erforderlich sein für:
- Dienstleistungen,
- digitale Inhalte,
- digitale Dienstleistungen,
- physische Produkte,
- personalisierte Produkte,
- versiegelte Produkte,
- Foto-/Video-Leistungen,
- Kurse, Downloads und digitale Produkte.
(3) Red Circle stellt Verbrauchern, soweit erforderlich, eine gesonderte Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
(4) Kein Widerrufsrecht oder ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts kann insbesondere bei individuell angefertigten, personalisierten oder nach Kundenspezifikation hergestellten Produkten bestehen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(5) Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn Red Circle die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass Red Circle vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat, soweit gesetzlich erforderlich.
(6) Bei digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass Red Circle vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, der Verbraucher bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert, und Red Circle die gesetzlich erforderliche Bestätigung zur Verfügung gestellt hat.
§ 28 Digitale Inhalte, Kurse, Downloads und Zugangsdaten
(1) Digitale Inhalte, Kurse, Downloads, Vorlagen, Reports, Schulungsunterlagen, Checklisten, Videos, Audios und sonstige digitale Produkte werden dem Verbraucher nach Maßgabe der Produktbeschreibung bereitgestellt.
(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Unterlizenzierung, kommerzielle Nutzung oder öffentliche Zugänglichmachung digitaler Inhalte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Red Circle zulässig.
(4) Red Circle kann Zugänge sperren, wenn der Verbraucher gegen Nutzungsrechte, Zugangsbeschränkungen, Zahlungsbedingungen oder sonstige wesentliche Vertragspflichten verstößt.
§ 29 Verbraucher-Abonnements und Laufzeiten
(1) Soweit Red Circle Verbrauchern Abonnements, Mitgliedschaften, laufende digitale Leistungen, Kurszugänge, Supportleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse anbietet, ergeben sich Laufzeit, Preis, Kündigungsfrist und Verlängerung aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Automatische Verlängerungen gegenüber Verbrauchern gelten nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(3) Verbraucher können Verträge, die gesetzlich jederzeit kündbar sein müssen, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kündigen.
(4) Kündigungen können mindestens in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine andere Möglichkeit bereitzustellen ist.
(5) Soweit gesetzlich erforderlich, stellt Red Circle Verbrauchern eine elektronische Kündigungsmöglichkeit, insbesondere einen Kündigungsbutton, bereit.
§ 30 Mängelhaftung gegenüber Verbrauchern
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(2) Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
(3) Bei digitalen Produkten, digitalen Dienstleistungen und Waren mit digitalen Elementen gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
§ 31 Verbraucherstreitbeilegung
(1) Red Circle ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(2) Gesetzliche Informationspflichten bleiben unberührt.
§ 32 Widerrufsbelehrung und Anlagen für Verbraucher
(1) Widerrufsbelehrungen und Muster-Widerrufsformulare werden, soweit erforderlich, als separate Anlage, Checkout-Hinweis, PDF, Link oder Bestandteil der jeweiligen Bestellstrecke bereitgestellt.
(2) Die Widerrufsbelehrung ist je nach Leistungsart anzupassen. Eine allgemeine Widerrufsbelehrung ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Produkts oder der konkreten Dienstleistung.
(3) Für digitale Inhalte, Dienstleistungen, personalisierte Produkte, Shop-Produkte, Foto-/Video-Leistungen, Kurse, Downloads und sonstige Verbraucherangebote können unterschiedliche Belehrungen und Zustimmungserklärungen erforderlich sein.
§ 33 Höhere Gewalt und externe Störungen
(1) Kein Vertragspartner haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung von Vertragspflichten, soweit diese auf höherer Gewalt oder Ereignissen beruhen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.
(2) Höhere Gewalt umfasst insbesondere Krieg, Terror, Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Energieausfälle, Cyberangriffe, erhebliche IT-Störungen, längerfristige Ausfälle wesentlicher Plattformen, Hostingausfälle, Ausfälle von Meta, Google, TikTok, LinkedIn, YouTube, CRM-Anbietern, Zahlungsanbietern, Versanddienstleistern, Lieferkettenstörungen oder sonstige vergleichbare Ereignisse.
(3) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich, soweit möglich und zumutbar, über Eintritt und voraussichtliche Dauer des Ereignisses.
(4) Leistungsfristen verlängern sich angemessen. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertragsteil außerordentlich zu kündigen, soweit ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
(5) Zahlungspflichten für bereits erbrachte Leistungen bleiben unberührt.
§ 34 Subunternehmer, Freelancer, KI und Drittanbieter
(1) Red Circle ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer, Freelancer, Partneragenturen, Fachbetriebe, Entwickler, Designer, Texter, Fotografen, Videografen, Cutter, Creator, Influencer, Werbetechnikpartner, Druckpartner, IT-Dienstleister, Callcenter, Vertriebsdienstleister, KI-Tools, Softwareanbieter und sonstige Dritte einzusetzen.
(2) Red Circle bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich, soweit gesetzlich oder vertraglich nichts anderes gilt.
(3) Der Einsatz von KI-Tools kann insbesondere zur Ideenentwicklung, Texterstellung, Bildbearbeitung, Videobearbeitung, Analyse, Automatisierung, Strukturierung, Recherche, Konzeptentwicklung, Prozessoptimierung oder sonstigen Unterstützung erfolgen.
(4) Red Circle achtet darauf, sensible oder vertrauliche Kundendaten nicht ohne geeignete Grundlage, Pseudonymisierung, Anonymisierung, Einwilligung oder Vereinbarung in KI-Tools einzugeben, soweit dies datenschutzrechtlich oder vertraulichkeitsrechtlich relevant ist.
(5) Ergebnisse von KI-Tools können Fehler enthalten. Red Circle prüft KI-gestützte Ergebnisse im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs angemessen, übernimmt jedoch keine Garantie für vollständige Fehlerfreiheit, rechtliche Zulässigkeit oder Schutzfähigkeit, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
§ 35 Kommunikation, Textform und elektronische Dokumente
(1) Kommunikation zwischen Red Circle und dem Kunden kann über E-Mail, Telefon, Videocall, Messenger, WhatsApp, Projektmanagement-Tools, OrgaMAX, Sharehub, Close.io bzw. Close CRM, Kundenportale, Plattformnachrichten, Recruvoo-Formulare oder sonstige Kommunikationswege erfolgen.
(2) Rechtserhebliche Erklärungen, insbesondere Kündigungen, Änderungen, Freigaben, Reklamationen, Mahnungen oder Widersprüche, bedürfen mindestens der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(3) Digitale Signaturen, elektronische Bestätigungen, Klickbestätigungen, Checkout-Bestätigungen, Plattformbestätigungen, E-Mail-Bestätigungen und sonstige dokumentierbare Annahmeerklärungen können ausreichend sein, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Red Circle aktuelle Kontaktdaten mitzuteilen und regelmäßig die vereinbarten Kommunikationskanäle zu prüfen.
§ 36 Abtretung, Zurückbehaltung und Aufrechnung
(1) Red Circle ist berechtigt, Forderungen gegen Unternehmer an Dritte abzutreten, insbesondere zu Inkasso-, Factoring- oder Finanzierungszwecken, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Der Kunde darf Ansprüche gegen Red Circle nur mit vorheriger Zustimmung von Red Circle abtreten, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes gilt.
(3) Unternehmer können nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von Red Circle anerkannten Forderungen aufrechnen.
(4) Zurückbehaltungsrechte stehen Unternehmern nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 37 Änderungen dieser AGB
(1) Red Circle ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Ein sachlicher Grund kann insbesondere vorliegen bei Änderungen der Rechtslage, Rechtsprechung, technischen Anforderungen, Plattformbedingungen, Leistungsangebote, Zahlungsprozesse, Datenschutzanforderungen, Unternehmensstruktur oder Geschäftsprozesse.
(3) Änderungen werden dem Kunden in Textform oder über einen geeigneten digitalen Weg mitgeteilt.
(4) Gegenüber Unternehmern gelten Änderungen als akzeptiert, wenn der Unternehmer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht und Red Circle auf diese Folge hingewiesen hat.
(5) Widerspricht der Unternehmer fristgerecht, gelten die bisherigen AGB für den bestehenden Vertrag fort. Red Circle ist in diesem Fall berechtigt, den betroffenen Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, soweit ein Festhalten an den bisherigen Bedingungen unzumutbar ist.
(6) Gegenüber Verbrauchern gelten Änderungen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
§ 38 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist, der Sitz der Red Circle Productions GmbH in Cottbus.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, dem jeweiligen Vertrag, den Leistungen von Red Circle, Recruvoo-Leistungen, Shop-/Checkout-Buchungen, Plattformbuchungen oder sonstigen Vertragsverhältnissen ist, soweit gesetzlich zulässig, Cottbus, wenn der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(5) Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit gesetzlich vorgeschrieben.
§ 39 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, verpflichten sich die Parteien, eine wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung möglichst nahekommt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(4) Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Anlagenübersicht / separat bereitzustellende Dokumente
Folgende Dokumente sollten je nach Vertriebsweg, Kundentyp und Leistung zusätzlich bereitgestellt oder verlinkt werden:
- Datenschutzerklärung der Red Circle Productions GmbH
- Datenschutzhinweise für Social Media, Lead Ads, Lead Gen Forms und Online-Formulare
- AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO, soweit Red Circle personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet
- Widerrufsbelehrung für Verbraucher
- Muster-Widerrufsformular für Verbraucher
- Verbraucherinformationen für Online-Shop, Checkout und Fernabsatz
- Garantievereinbarung / Bewerbergarantie / Leadgarantie, sofern individuell vereinbart
- Model Release / Foto-/Video-Einwilligung, soweit erforderlich
- Influencer-/Creator-/UGC-Vereinbarung, soweit erforderlich
- Nutzungsrechtevereinbarung / Buyout-Vereinbarung
- Leistungsbeschreibung / Angebot / Projektbeschreibung
- Recruvoo-Leistungsbeschreibungen / Recruiting-Angebote
- Cookie-/Consent-Informationen und Tracking-Hinweise
- Werbebudget- und Plattformzugangsvereinbarung
- Werbetechnik-, Druck- oder Produktionsfreigabe
Kompakte Recruvoo-Klausel für Website / Footer / AGB-Kopf
Recruvoo ist eine Marke, Sub-Brand bzw. geschäftliche Bezeichnung der Red Circle Productions GmbH. Vertragspartner für alle über Recruvoo oder https://www.recruvoo.de angebotenen, angebahnten, gebuchten oder erbrachten Leistungen ist die Red Circle Productions GmbH, Parzellenstraße 28, 03050 Cottbus, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Vertragspartner genannt wird. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Red Circle Productions GmbH.
Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Stand Mai 2026